1553/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend keine Steuererleichterung für fossile Stromerzeugung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

 

Bundeskanzler Werner Faymann hat im Zuge der Klimakonferenz von Paris für Österreich eine Stromversorgung auf Basis 100% erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 angekündigt.

 

Diese Beschlüsse gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie.

 

Wie eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts ergab, setzt die aktuelle Steuerpolitik jedoch Anreize in die entgegengesetzte Richtung. Rund 4 Mrd. Euro werden jährlich für umwelt- und klimaschädliche Subventionen aufgewendet. (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, Februar 2016)

Die Erzeugung von Elektrizität zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Energieerzeugungsunternehmen auf Basis fossiler Energieträger ist gemäß § 4 (1) Mineralölsteuergesetz, § 3 Kohleabgabegesetz und § 3 Erdgasabgabegesetz steuerbefreit. Diese Subvention begünstigt den Verbrauch von Energie in Herstellungsbetrieben. Im Lichte des Ziels, bis zum Jahr 2030 ganz auf fossile Stromerzeugung und bis zum Jahr 2050 vollständig auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten zu wollen, stellt diese steuerliche Besserstellung der fossilen Stromerzeugung einen Fehlanreiz dar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Mineralölsteuergesetz, des Kohleabgabegesetz und des Erdgasabgabegesetz zum Zweck der Abschaffung steuerlicher Vergünstigungen für die Erzeugung von Elektrizität auf Basis von Kohle, Mineralöl oder Erdgas in Herstellungsbetrieben vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.