1560/A XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

der Abgeordneten Matthias Köchl, Eva Glawischnig Piesczek; Christiane Brunner; Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Änderung des Kohleabgabegesetzes

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Kohleabgabegesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Kohleabgabegesetz in der Fassung BGBl. Nr. 71/2003 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 1 Z.2 entfällt.

 

Begründung:

 

Gemäß Kohleabgabegesetz ist sowohl für gelieferte als auch für verbrauchte Mengen an Kohle eine Abgabe von 0,05 Euro je kg zu entrichten (Kohleabgabegesetz, § 1.). Für Kohle, „die zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird“, verzichtet der Staat aber auf die Abgabe (§ 3.(1.)).

 

Laut der Studie „Auswirkungen der Kohleverbrennung in Österreich – Gesundheit. Klima. Auswege“[1] beziffert sich der jährliche Steuerentgang allein durch die Steuerbefreiung für Kohlestromerzeugung für die noch in Betrieb befindlichen Kohlekraftwerke (Mellach, Dürnrohr, Riedersbach) auf 64,5 Mio. Euro.

 

Kohle ist unter den fossilen Brennstoffen der Klimaschädlichste. Weltweit ist Kohle für ca. 40 Prozent der CO2-Emmissionen verantwortlich. Allein der EVN-Kraftwerksblock Dürnrohr verursacht bei voller Auslastung jährlich ca. 1 Mio. t CO2-Emissionen. Über die vom Betreiber geplante Restlaufzeit bis zum Jahr 2025 belastet Dürnrohr die Klimabilanz Österreichs mit 10 Mio. t. CO2.

 

Aus Sicht der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gibt es in Österreich überhaupt keine Notwendigkeit, Kohle zur Stromerzeugung zu verwenden. Aus Klimaschutzsicht verbietet es sich.


Dass die Erzeugung von Strom aus Kohle durch Steuervorteile subventioniert wird, ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt, sondern kontraproduktiv. Im Sinne einer zukunftsfähigen Energieversorgung ist die Steuerbegünstigung für Kohleverstromung schnellstmöglich abzuschaffen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.global2000.at/sites/global/files/Auswirkungen%20von%20Kohle%20in%20%C3%96sterreich.pdf (Letzter Zugriff 16.2.2016)