1562/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und  weiterer Abgeordneter

betreffend Neuregelung des §311(5) ASVG

Der Fall der Bank Austria, die im Zuge ihrer Restrukturierung versucht, Pensionsrechte ihrer Mitarbeiter unter Ausnützung des § 311 (5) ASVG in die PVA zu übertragen, hat zu massiver Kritik an dieser gesetzlichen Bestimmung, die für Einzelfälle, aber nicht für Großunternehmen gedacht war, ausgelöst.

So ist aus Medienberichten ist nun folgendes zu entnehmen:

Die geplante Übertragung der Pensionsrechte von 3300 Bank-Austria-Mitarbeitern auf die gesetzliche Sozialversicherung sorgt für einen Riesenwirbel: Denn die laut Bank geltende Gesetzeslage würde bedeuten, dass nur ein Teil der Beiträge seitens der Bank nachzuzahlen ist. Das würde den Steuerzahler rund 700 Millionen Euro kosten.

Schon vor Weihnachten hat sich (der im März scheidende) Bank-Austria-Chef Willibald Cernko mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, die teuren firmeninternen Pensionszusagen auslaufen zu lassen. Sie gelten für 3300 der noch aktiven Angestellten, für die in der Bilanz 2,1 Milliarden Euro rückgestellt sind. Die Lösung sollte so aussehen, dass die Mitarbeiter nur noch eine ASVG-Pension bekommen und die Differenz auf die Firmenpension als Abschlagszahlung in bar erhalten.

Dazu überweist die Bank der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Beiträge. Sie beruft sich dabei auf einen Paragrafen im ASVG, der für solche Fälle sieben Prozent des Bruttogehaltes vorsieht. Normalerweise aber zahlen Arbeitgeber und -nehmer in Summe 22,8 Prozent an Beitrag für die Pensionsversicherung. Interne Berechnungen gehen von 330 Millionen Euro aus, die die Bank Austria nach diesem Schlüssel aufbringen müsste. Die Differenz auf die vollen Beiträge von rund 700 Millionen Euro bliebe in dem Fall bei der PVA und damit letztlich beim Steuerzahler hängen.

Bank nützt Schlupfloch - neues Gesetz gefordert

Es könne nicht so sein, dass sich eine Bank auf Kosten des Steuerzahlers saniere, toben Kritiker und Oppositionspolitiker. "Konkrete Zahlen kenne ich nicht, wir haben nur eine Absichtserklärung der Bank Austria", sagte am Dienstag PVA-Chef Winfried Pinggera, der darüber auch alles andere als erfreut ist: "Man bräuchte ein eigenes Gesetz für solche Überführungen." Jener Paragraf, auf den sich die Bank beruft, sei nur für Einzelfälle vorgesehen, wenn z.B. ein Beamter in die Privatwirtschaft wechselt.

Im Sozialministerium ist man durch den gerade erfolgten Ministerwechsel erst dabei, eine Position zu finden. Neo-Minister Alois Stöger äußerte "Verständnis" für die Position der PVA, auch andere Politiker fanden kritische Töne in Richtung der Bank.

Pinggera: "Man braucht auf jeden Fall eine Gesetzesänderung, weil die Bank Austria bisher laut § 5 von der Vollversicherung im ASVG ausgenommen war."

Im Zuge einer über eine Dringliche Anfrage zu diesem Thema am 11.2.2016 im Bundesrat wurde klar, dass eine entsprechende Gesetzesänderung von der überwiegenden Mehrheit des Bundesrates Zustimmung finden würde. Nun soll dem Nationalrat die Gelegenheit gegeben werden, ebenfalls über diese Materie zu beraten und eine entsprechende Beschlusslage herbeizuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat  wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine dahingehende Änderung des § 311 Abs. 5 ASVG umfasst, dass der bisherige 7 % Überweisungsbeitrag auf das Niveau des allgemein geltenden Beitragsniveaus angehoben, und damit ökonomischer Schaden von der Versichertengemeinschaft der PVA und den Steuerzahlern abgewendet wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit, und Soziales zuzuweisen.