1570/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Pensionsautomatismus

 

Ein Pensionscrash ist unausweichlich – und die Regierung verkauft uns das noch als Erfolg. Ein System, das immer mehr Steuerzuschüsse verschlingt und damit künftigen Generationen immer größere Schuldenberge hinterlässt, ist auf die Dauer nicht finanzierbar. Luxus- und Beamtenpensionen belasten das System zusätzlich – all das gehört abgeschafft, damit auch kommende Generationen noch mit einer staatlichen Pension rechnen können. Wir brauchen dringend neue Konzepte.

Der steuerfinanzierte Bundesbeitrag steigt jedes Jahr und wird sich den Prognosen zufolge bald verdreifachen, das reale Pensionsantrittsalter steigt dagegen nur unmerklich. Die Berufstätigen müssen immer mehr Pensionen finanzieren und können selbst im Gegenzug immer weniger für ihre eigene Pension erwarten: Denn die Ersatzrate befindet sich im Sinkflug.

Diese Politik belastet den Staatshaushalt enorm: Die öffentliche Verschuldung kratzt bereits an der Grenze von 90 % des Bruttoinlandsprodukts. Das ist alarmierend.

Die wichtigsten Fakten:

·        Heuer werden über 11 Milliarden Euro Steuergeld abgezweigt und ins Pensionssystem gepumpt (sogenannte Bundesmittel). Bis 2060 wird sich dieser Betrag auf über 35 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. In Prozent des BIP ausgedrückt: Die Lücke verdoppelt sich von derzeit 3,0% auf 5,6% des BIP.

·        Über 26% der jährlichen Gesamtausgaben des Bundes fließen als Zuschüsse in das Pensionssystem. Das allgemeine Pensionssystem verschlingt 14,3%, den Rest fressen die Beamtenpensionen. Wenn wir bedenken, dass zusätzlich noch Ausgaben getätigt werden müssen, um die Zinsen der Staatsschulden zu finanzieren, werden mehr als ein Drittel unserer jährlichen Ausgaben aufgewendet, um Löcher zu stopfen – ohne noch einen Cent in die Zukunft investiert zu haben.

·        Das reale Pensionsantrittsalter steigt nur unmerklich. Derzeit liegt es bei knapp über 60 Jahren – und auch das nur dank statistischer Tricks. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden Österreicher_innen bald 30 Lebensjahre in Pension verbringen.

·        Die Berufstätigen müssen immer mehr Pensionen finanzieren. 1956, als das heutige Pensionssystem eingeführt wurde, lag dieses Verhältnis bei 10:3,5 (10 Versicherte finanzieren 3,5 Pensionen). Heute liegt es bei 10:6,3, bis 2060 wird es auf 10:8,6 steigen.

·        Pensionen sind immer weniger wert. Die Ersatzrate beschreibt das Verhältnis von erster Pension und letzten Gehalt. Heute liegt sie bei knapp 45%, bis 2060 wird sie auf 33% sinken.

Wer behauptet, dass die Pensionen sicher sind, handelt verantwortungslos. Dieses System ist ungerecht – Probleme werden einfach nur in die Zukunft verschoben - und unsicher: Statt Fakten zu berücksichtigen, betreiben die Regierungsparteien bloße Klientelpolitik.

Das Hauptproblem stellt die nicht vorhandene Flexibilität unseres Pensionssystems dar. Die Menschen werden glücklicherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeit in Pension wächst deshalb immer weiter. Bis 2060 wird die Lebenserwartung weiter um rund neun Jahre ansteigen – hier ist es nötig anzusetzen und diese Entwicklung bei der Festlegung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zu berücksichtigen. Aber nicht nur die Lebenserwartung in Bezug auf das Pensionsantrittsalter muss im Pensionssystem berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung  und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus installiert werden.

Die Idee eines Pensionsautomatismus ist europaweit bereits ein üblicher Weg um die Pensionen langfristig abzusichern. Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“  der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters […] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeitsplätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifizierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestiegene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen."


Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage genommen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pensionskontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Lebenserwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensionsantritt oder jede Verlängerung der Lebenserwartung führt zu einer längeren Zahlungsdauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension, bei einem einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexibilisierung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu geben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, der einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pensionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche Kennzahlen, insbesondere an die steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer_innen und die Produktivität, angepasst wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.