1572/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider, Georg Willi, Josef Schellhorn

Leopold Steinbichler

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Schaffung fairer Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen in Zusammenhang mit Online-Buchungsplattformen sowie die Forcierung österreichischer Vertriebslösungen für Online Buchungen im Tourismus

 

 

 

Buchungsplattformen haben das Umfeld für die Tourismuswirtschaft bzw. die Hotellerie in den letzten Jahren nachhaltig verändert.

Europaweit buchen bereits mehr als 50 Prozent der Gäste ihren Aufenthalt online. Ein Viertel der Buchungen erfolgt über Buchungsplattformen.

„Hinsichtlich der online-Buchungsplattformen hat sich Booking.com in Osterreich eine

Vormachtstellung gesichert und einheimische Plattformen und Systeme (z. B. Tiscover, Feratel, Nethotels) haben deutlich an Marktanteil verloren.

Diese starke Machtkonzentration von vor allem internationalen Plattformen (z. B. Booking.com, HRS.com) hat zu annähernd monopolistischen Strukturen geführt.

Diese Entwicklung wird von den befragten Experten als problematisch gesehen. Auf der einen Seite betrachten die Hoteliers die internationalen Buchungsplattformen als

wichtige Vertriebspartner, auf der anderen Seite sehen sie die Gefahr einer Kanibalisierung der Preise und eine mögliche Erhohung der Provisionen.“

Status-Quo Erhebung E-Tourismus Situation in Osterreich Forschungsbericht Studienautor: Prof. (FH) Mag. Christian Maurer Janner 2012 im Auftrag des BMWFJ

Dass sich die Situation seit 2012 nicht wesentlich geändert hat, beweist der in letzter Zeit wieder verstärkt zum Ausdruck gebrachte Unmut der Betroffenen.


Denn ein großes Problem in diesem Zusammenhang stellen die sogenannten „Bestpreisklauseln dar, wonach das europäische Internet-Buchungsportal Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten darf.

Genau diesen Umstand kritisieren die Hoteliers völlig zurecht:

„Es soll in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergibt“, so der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer.

Dies ist derzeit nicht möglich, da die Preise von Booking.com auf der hoteleigenen Homepage nicht unterboten werden dürfen.

In Deutschland wurde seitens des Bundeskartellgerichts die Bestpreisklausel vor Weihnachten bereits untersagt.

In Frankreich verbietet eine entsprechende gesetzliche Regelung derartige Klauseln.

Deutsche und französische Hotels müssen der Reiseplattform nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren.

„Wir wollen gleiche Bedingungen, damit wir die gleiche Flexibilität haben, kurzfristig Preisaktionen zu machen“, stellte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Petra Nocker-Schwarzenbacher, am Rande des letzten Hotelierkongresses fest.

 

Ähnliche Kritik kommt auch von Seiten der Arbeiterkammer, die diesbezüglich in einer Aussendung vom 19. Jänner 2016 eine rasche Entscheidung für Österreich fordert.

Aus Sicht der AK bieten Bestpreisklauseln keinen Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten, da sie den Wettbewerb zwischen den Plattformen behindern. Das deutsche Bundeskartellamt sieht in der Anwendung der Bestpreisklauseln eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung.

Eine klare Regelung, wie sie etwa in Deutschland durchgesetzt wurde, ist aus AK Sicht daher auch für Österreich notwendig.

Bereits im Jahr 2012 hat die ÖHV bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die dargelegte Bestpreisklausel eingelegt.

Mit einer Entscheidung ist aber erst Ende 2017 zu rechnen, wie es in der Kammer unter Berufung auf eine Einschätzung des BWB-Chefs Theodor Thanner heißt. (APA, 13.01.2015 - derstandard.at/2000028994114/Internet-Buchungsplattformen-befeuern-den-Preiskampf)


Dazu kommt, dass laut ÖHV die heimischen Hotelleriebetriebe jährlich bereits 200 Mio. Euro an Provisionen an Internet-Buchungsportale abführen müssen. (by APA 26.08.2015)

Abgesehen von einer notwendigen weit rascheren Entscheidung auf kartellrechtlicher Ebene könnten aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten auch die abermalige Prüfung nationaler Vertriebslösungen bzw. die Schaffung einer eigenen österreichischen Buchungsplattform Möglichkeiten sein, um im Interesse der Hoteliers und der Konsumentinnen und Konsumenten wieder mehr Unabhängigkeit und „Preishoheit“ zurückzugewinnen.

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird ersucht, eine weit raschere Entscheidung auf kartell- und wettbewerbsrechtlicher Ebene zum Thema Internet-Buchungsplattformen auf allen Ebenen, nötigenfalls auch durch Aufstockung der Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde, zu unterstützen und damit und mit der Prüfung weiterer innerstaatlicher Maßnahmen die Hotellerie und die Beherbergungsbetriebe in ihrer Stellung gegenüber internationalen Buchungsplattformen zu stärken."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.