1574/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsumentenschutzrecht „NEU“

 

 

Die in der 29. Sitzung des Nationalrates am 23.05.2014  beschlossene Regierungsvorlage 92 d.B. hat wieder aufgezeigt, dass der Konsumentenschutz in mehreren Gesetzen geregelt  und daher unübersichtlich und für Konsumenten kaum lesbar ist. Der Schutz der Konsumenten beginnt mit einer leichten und gut lesbaren und in einem Gesetz gegossenen Regelung.

 

Dieses Problem hat der Bundesminister für Justiz in der 29. Sitzung des Nationalrates mit folgenden Worten angesprochen:

„(…)So gesehen bleibt eines noch offen – das gestehe ich zu: Man wird nicht darum

herumkommen, den Bereich des Konsumentenschutzes und das Konsumentenschutzrecht irgendwann einmal einer umfassenden Klarstellung in Form einer einheitlichen Neuregelung zuzuführen. Dafür bin ich natürlich auch gerne zu haben.“

 

Um den Schutz der Konsumenten und ein einheitliches Konsumentenschutzrecht nicht auf irgendwann zu verschieben, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein neues einheitliches Konsumentenschutzrecht beinhaltet. In diesem neuen Konsumentenschutzgesetz sollten neben den materiellen Grundlagen für den Konsumentenschutz insbesondere auch verbindliche und dauerhafte Regelungen für eine Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation durch den Bund beinhaltet sein. “

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.