1581/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Beibehaltung des Grenzwertes für Quecksilber in Thunfisch“

 

 

Quecksilber ist als chemisches Element im Periodensystem der Elemente das einzige Metall und neben Brom das einzige Element, das bei Normalbedingungen flüssig ist. Es findet sich unter anderem in Batterien, Thermometern, Saatbeizmitteln, Antipilzmitteln und Desinfektionsmitteln.

Durch Verunreinigungen der Umwelt gelangt Quecksilber in die Nahrungskette und kann bei hoher Anreicherung zu Vergiftungen führen. Hier wird vor allem das Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen. Quecksilber wird bei einer Vergiftung in Leber, Milz, Nieren und Gehirn gespeichert und nur langsam über die Nieren ausgeschieden. Am stärksten sind Neugeborene, Kleinkinder und Schwangere gefährdet.

 

In über 84 Prozent der Fischproben, die rund um die Welt gezogen wurden, fanden Wissenschafter vom International Plant Exchange Network und dem Biodiversity Research Institute einen Quecksilbergehalt, der über der maximal tolerierten Aufnahmemenge liegt.

 

Die Europäische Kommission plant nun die Lockerung der Grenzwerte für Quecksilber in Fisch. Aus einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission vom 29.5.2015 geht hervor, dass den Verbrauchern bei den ohnehin schon belasteten Raubfischen künftig eine deutlich höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden soll als bisher, die Werte werden damit de facto verdoppelt.

Heute dürfen etwa 50 Prozent des Fangs nicht verkauft werden – nach der geplanten Lockerung der Grenzwerte würden aufgrund ihrer Belastung nur noch 14,5 Prozent des Fangs als unverkäuflich eingestuft. Gesundheitliche Risiken für die Verbraucher würden dadurch erhöht werden.[1]

 

Die Höhe der Quecksilber-Grenzwerte orientiert sich damit nicht mehr an den Gesundheitsanforderungen sondern an wirtschaftspolitischen Zielen. Das bedeutet, die tatsächliche Belastung der Fische normiert den Grenzwert, denn trotz hoher Quecksilber-Messwerte soll ausreichend Fisch am Markt verkauft werden.

 

Im Gegenzug plant die EU-Kommission eine Verschärfung der Grenzwerte bei anderen Fischarten von derzeit 0,5 auf 0,1 Milligramm pro Kilogramm Fisch. Allerding stellen diese Grenzwerte kein Problem dar, da sie bei den „Friedfischen“ sehr leicht eingehalten werden können.

Auch in Österreich gab es bereits Diskussionen um den Quecksilbergehalt in heimischen Süßwasserfischen, wobei die hier gemessenen Werte zumindest unter der Gefährdungsschwelle lagen. Was den Import von Fischen betrifft, ist es jedoch die Aufgabe von verantwortungsvollen Politikern sicherzustellen, dass die Bevölkerung bestmöglich geschützt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, wird aufgefordert, den Grenzwert für Quecksilber in Thunfisch von 1mg/kg national beizubehalten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 



[1] Vgl. URL: http://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/eu-will-grenzwerte-fuer-quecksilber-in-fisch-lockern-verbrauchern-soll-hoehere-dosis-des-nervengifts-zugemutet-werden-foodwatch-fordert-stopp-der-plaene/ (Stand: 18.2.2016)