1582/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Privilegien dürfen nicht weiter vergoldet werden – keine Sonderbestimmungen für staatliche oder im staatsnahen Bereich erworbene Pensionsanteile über der ASVG-Höchstgrenze“

 

 

Der Rechnungshof hat mit seinen Berichten über die Münze Österreich und die Pensionen bei der OeNB sehr eindrucksvoll gezeigt, wie in staatsnahen Stellen mit dem Vermögen der Steuerzahler umgegangen wird.

Bei der Österreichischen Nationalbank sind es die immer noch vorhandenen Pensionsprivilegien, die der Rechnungshof zu Recht in seinem Bericht aus dem Vorjahr kritisierte. Die durchschnittliche Jahrespension bei der OeNB betrug 2012 rund 87.800 Euro, während die Durchschnittspension eines Bundesbediensteten bei 37.200 Euro lag.

 

Während die Pensionen bei den Bundesbediensteten auf maximal 50 Prozent des Letztgehaltes gesenkt wurden, fand bei der Nationalbank lediglich eine Senkung von 85 auf 82,5 Prozent statt.

Eine besondere Spezialität bei der OeNB ist auch die Witwenpension: Ehepartner von verstorbenen Mitarbeitern bekommen laut alten Dienstbestimmungen 60 Prozent dessen Pensionsbemessungsgrundlage, nach zehnjähriger Ehe 63 Prozent und nach zwanzigjähriger Ehe 66 Prozent. Diese Witwenpension ist auch nicht vom Eigeneinkommen der Witwe/des Witwers abhängig.

 

Während normale ASVG Versicherte in den letzten 25 Jahren laufend im Rahmen von „Pensionsreformen“ - durch Anpassungen ihrer Beitragsleistungen, Anhebungen des Pensionsalters sowie Änderungen der Durchrechnungszeiträume und Änderungen der Anrechnungsmodalitäten von Ersatzzeiten - damit konfrontiert sind, dass ihre Ansprüche letztendlich geschmälert wurden, schafft es eine Gruppe von Privilegierten in staatsnahen Betrieben, im öffentlichen Bereich, in Kammern und in der Nationalbank offenbar noch immer, an Sonderpensionsprivilegien über der ASV Grenze festzuhalten.

 

Positiv festzuhalten ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Ministerrates, der am 9. Februar bezüglich der längst überfälligen, aber bedauerlicherweise nicht ausreichenden Kürzung von Privilegeinpensionen festhält:

 


 

„… dass die behauptete Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips, eine unionsrechtswidrige Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der OeNB als nationale Zentralbank sowie die behauptete Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums und des Gleichheitssatzes nicht vorliegen und die angefochtenen Bestimmungen nach Ansicht der Bundesregierung daher nicht verfassungswidrig sind.“

 

Diesbezüglich eine andere Meinung zu vertreten wäre auch im Hinblick auf die laufenden Anpassungen und Änderungen, die, wie oben angeführt, bei ASVG Versicherten durchgeführt werden, blanker Hohn gegenüber der Masse der arbeitenden Bevölkerung und Wirtschaftstreibenden, welche mit ihrer Steuerleistung privilegierte Anstellungsverhältnisse im öffentlichen und staatsnahen Bereich erst möglich machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher eine Abschaffung aller Luxuspensionen im öffentlichen Bereich vorsieht. Sämtliche im öffentlichen und staatsnahen Bereich erworbenen Pensionsanteile sollen sich ausschließlich an der ASVG-Pension orientieren und dürfen auch nicht mehr über die Höhe der ASVG-Pension valorisiert werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.