1586/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.03.2016
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend die kostenlose Zurverfügungstellung von Basis-Informationen aus dem Firmenbuch

 

Das Firmenbuch dient vor allem der Verzeichnung und Veröffentlichung von Firmendaten. Es soll, wie auch das Grundbuch, jedem die Möglichkeit bieten wichtige Informationen über Firmen einzusehen. Aufgrund der Eintragungspflicht von Kapitalgesellschaften kann sich der Nutzer so einen verlässlichen Überblick über das Unternehmen verschaffen. Dies ist im Interesse all jener, die Geschäftsbeziehungen jeder Art mit einem Unternehmen anstreben und dient dadurch maßgeblich dem Gläubigerschutz.

Das GerichtsgebührenG sieht in §32 TP 10 IV die Gebührenpflicht für Firmenbuchabfragen vor. Für Einzel-Abfragen fällt dafür eine Gebühr von EUR 3,36 an. Zusätzlich kann das Firmenbuch nicht von jedermann unkompliziert im Internet abgerufen werden, sondern es bedarf einer Registrierung bei einer der registrierten Verrechnungsstellen des Bundes für Firmenbuchabfragen. Diese Verrechnungsstellen verlangen darüber hinaus oft eine zusätzliche Gebühr für die Abfrage und Registrierung.

Da das Prinzip der Publizität durch die Möglichkeit der Online-Firmenbuchabfrage für den Bund deutlich günstiger geworden ist, ist eine Erschwerung des Zugangs zu Basisinformationen des Firmenbuchs durch Gebühren nicht mehr nachvollziehbar. Die Einführung eines kostenlosen Online-Zugangs zu den wesentlichen Informationen eines Unternehmens wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Kapital, Stichtag, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gründungsdatum stellt eine wesentliche Verbesserung für alle Firmenbuch-Nutzer dar und trägt zu einer Absicherung von Geschäftsbeziehungen bei.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:


"Der Justizminister wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ein kostenloser Online-Zugang zu den Basisinformationen wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Kapital, Stichtag, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gründungsdatum des Unternehmens geschaffen wird."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.