1587/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp dem „Genderwahn“!

 

Der Begriff „Gender Mainstreaming“ wird in der öffentlichen und politischen Diskussion in der Bedeutung „Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen“ verwendet. Die EU hat „Gender Mainstreaming“ im Amsterdamer Vertrag, der seit 1. Mai 1999 in Kraft ist, zum rechtlich verbindlichen Prinzip erhoben.

Wenngleich Gender Mainstreaming auf die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, auf Gleichberechtigung von Frau und Mann und den Abbau bestehender Benachteiligungen abzielen soll, zeigt die gelebte Praxis des Gender Mainstreaming Auswüchse, die auf breiten Widerstand stoßen und den Interessen der Frauen nicht nur nicht nützen sondern diesen in vielen Fällen sogar zuwiderlaufen.

„Am meisten verliert die ganz normale Heterofrau in diesem Spiel. Also die Mehrheit der Frauen. Eine Bewegung, die unter dem Gender-Vorzeichen losgelaufen ist, um die Masse der Frauen zu befreien, lässt die gleiche Masse konsequent im Regen stehen und kümmert sich nur noch um Partikularinteressen.

Die Mutter, die ihre Kinder noch selbst groß zieht. Die Frau in Teilzeit mit zwei Kindern, die kaum eine Rente bekommen wird. Die Alleinerziehende, die sich mehr schlecht als recht durchs Leben schlägt und in der gleichen Altersarmut landen wird wie ihre verheiratete Geschlechtsgenossin mit vier Kindern. Die große Mehrheit der Frauen hat rein gar nichts von all dem Zirkus, der doch angeblich zur Emanzipation der Frau durch Gender Mainstreaming veranstaltet wird,“ veranschaulicht Birgit Kelle in einem Gastkommentar vom 16. Dezember 2015 eindrucksvoll das „wahre Gesicht“ des „Genderwahns“.

Ein jüngstes Beispiel für Gender-Auswüchse stellt eine für Wiener Schulen geplante Plakataktion des 2014 gegründeten Wiener Vereins „Ausgesprochen: schwule, lesbische, bi & trans* Lehrer_Innen in Österreich“ dar, die bereits auf breiten Widerstand bei Elternvertretern stieß.

Geplant sind in diesem Zusammenhang fünf Plakat- & Postkartensujets (Auflage: 3500 Stück), die dem Vernehmen nach in 700 Schulen aufgehängt und verteilt werden sollen, um die „allgegenwärtige Dominanz heterosexueller Kultur“ durch „Antidiskriminierungsarbeit“ zu brechen.

Auf den Plakaten sollen unter anderem folgende Texte zu lesen sein: „Die Eltern sind zwei Väter.“ „Frau Lehrerin hat eine Frau.“ „Sie ist in ein Mädchen verliebt.“ 

Auf jedem Plakat folgt die Frage: „Wie jetzt?“ und die Aussage „Das ist Vielfalt.“

Die Schirmherrschaft für diese Aktion übernahm die Wiener SPÖ-Stadträtin Sandra Frauenberger.

 

„… übrigens ich hasse das Gendern, das Binnen-I und diese Dinge,“ brachte der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol in einem Interview mit den Vorarlberger Nachrichten vom 12. Februar 2016 seine diesbezüglich ablehnende Haltung zum Ausdruck.

 

 

 

 

 

„Genderwahn“ am Beispiel „Binnen-I“ und ähnlicher schriftlicher Verunstaltungen

Seit Jahren wird in Bezug auf die Verwendung des sogenannten „Binnen-I“ eine höchst kontroversielle Diskussion geführt, wobei der Begriff „Binnen-I“ hier nur als Synonym für die mittlerweile nicht enden wollende Phantasie der „sprachlichen Gleichbehandler“ im Namen der sprachlichen Gleichbehandlung gilt, die zur Unlesbarkeit, Unverständlichkeit und zur Zerstörung der gewachsenen Struktur der deutschen Sprache führt.

Der Widerstand gegen diese Art der Verunstaltung der deutschen Sprache wird zusehends größer.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an einen vor geraumer Zeit von Austrian Standards gemachten Vorschlag, der dann aber letztlich nicht umgesetzt wurde:

„Die Sprache dient der klaglosen Verständigung und nicht der Durchsetzung zweifelhafter politischer Ziele. Großbuchstaben gibt es nur am Wortanfang oder bei durchgehender Schreibweise in Blockbuchstaben, das weiß schon jedes Volksschulkind. Außerdem: Gleichbehandlung ist ein Ziel, das auf der Ebene des Faktischen vorangetrieben werden muss. Welcher Frau hat das Binnen-I zu einem besseren Job oder zu mehr Bezahlung verholfen?“, so die Vorsitzende des Komitees zur Regelung des Schriftverkehrs im Österreichischen Normungsinstituts in einem Interview mit der Wiener Zeitung vom 19. März 2015, die damit den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

Diese sehr nachvollziehbaren Argumente haben die Vorsitzende des genannten Komitees damals dazu bewogen, eine Norm vorzuschlagen, die den Verzicht auf das Binnen-I beinhaltete.

Mit der Änderung dieser Norm hätte erreicht werden sollen, dass anstelle des nicht lesbaren Binnen-I „beide Geschlechter getrennt und vollständig angeführt werden“, dabei die weibliche zuerst. Zudem sollte es möglich sein, durch Generalklauseln zu regeln, dass etwa die männliche Form im gesamten Dokument für beide Formen gilt.

„Sprachliche Gleichberechtigung und faktische Gleichberechtigung sind verschiedene Paar Schuhe. 20 und mehr Jahre der Bemühungen um sprachliche Gleichbehandlung haben die faktischen Probleme der Frau in der Gesellschaft um keinen Millimeter zum Besseren gewendet. Es waren Ablenkungsmanöver, die die Empörung der Frauen auf falsche Ebene gelenkt hat.“ (Walburg Ernst, Wiener Zeitung vom 19. März 2014)

 

In einem offenen Brief zum Thema „Sprachliche Gleichbehandlung“ vom Juli 2014 an die Bildungs- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und den Wissenschafts- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner üben insgesamt 800 Uni-Professoren, Lehrer, Journalisten, Schauspieler massive Kritik an „der von oben durch den Frauenförderungsplan verordneten konsequenten getrenntgeschlechtlichen Formulierung. „Diese zerstört die gewachsene Struktur der deutschen Sprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit.“

 

Zur Untermauerung der Notwendigkeit der Rückkehr zur „sprachlichen Normalität“ einige weitere Zitate aus dem genannten Offenen Brief:

·         „Die verordneten Vorschriften widersprechen zum Teil den Grundregeln unserer Sprache.

·         Sprache dient nämlich sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form einzig und allein der problemlosen Verständigung und nicht der Durchsetzung partikulärer Interessen.

·         Die Forderung nach getrenntgeschlechtlicher Formulierung durch Einführung des Binnen- I (Bsp.: StudentInnen), hat trotz intensiver Bemühungen geringe Akzeptanz:

·         Folgende aus den angeführten irrigen Grundannahmen entstandenen Verunstaltungen des Schriftbildes sind daher wieder aus dem Schreibgebrauch zu eliminieren:

- Binnen- I, z.B. KollegInnen

- Schrägstrich im Wortinneren, z.B. Kolleg/- innen

- Klammern, z.B. Kolleg(inn)en

- hochgestelltes "a" bzw. "in" im Anschluss an bestimmte Abkürzungen

Diese schriftlichen Verunstaltungen entsprechen einerseits nicht dem derzeit gültigen "Amtlichen Regelwerk" zur deutschen Rechtschreibung, andererseits enthalten sie zum Teil grammatische oder sprachlogische Fehler und können in den angebotenen Formen nicht unmittelbar gelesen werden.

Der Verständlichkeit von Texten durch die traditionsgemäße Anwendung verallgemeinernder Wortformen muss wieder Vorrang vor dem Transport feministischer Anliegen eingeräumt werden.

„Ein minimaler Prozentsatz kämpferischer Sprachfeministinnen darf nicht länger der nahezu 90-prozentigen Mehrheit der Staatsbürger ihren Willen aufzwingen"

Unterzeichnet wurden die dargelegten Inhalte dieses Offenen Briefes unter anderem von folgenden Persönlichkeiten:

·         Univ.-Prof. i.R. Dr. Heinz-Dieter Pohl

·         Em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Wiesinger

·         Univ.-Prof. Dr. Herbert Zeman

·         Univ. Prof. Dr. Konrad Paul Liessmann

·         Univ. Prof. Rudolf Taschner

·         Univ. Prof. Dr. Heinz Mayer

·         Dr. Klaus Albrecht Schröder

·         Univ. Prof. Dr. Werner Doralt

·         Dr. Gudula Walterskirchen

 

 

Durch die Verwendung des Binnen-I in elektronischen Dokumenten der öffentlichen Hand wird eine Benutzung des Angebotes für sehbehinderte Menschen deutlich erschwert, weil das Geschlecht oft nicht mehr bestimmbar ist. Meistens werden Computer mit Sprachausgabe verwendet, die das Binnen-I nicht eindeutig erkennen oder Braille-Terminals, die durch die fehlenden Steuerzeichen für die Ankündigungszeichen zur Groß-/Kleinschreibung keine Darstellung der Großschreibung zulassen.

Obwohl die deutsche Rechtschreibung kein Binnen-I zulässt, welches übrigens von Standard-Textverarbeitungen als Fehler markiert wird, wird dieses mittlerweile in tausenden öffentlichen Dokumenten so verwendet, dass sehbehinderte Bürger eine weitere Barriere zu überwinden haben.

 

 

 

 

 

 

 

„Genderwahn“ am Beispiel Schule

Die „Notwendigkeit“ des Genderns hat mittlerweile selbstverständlich auch in den Schulen Einzug gehalten, und die diesbezügliche Unzufriedenheit und Kritik ist groß!

„Genderwahnsinn in Schulbüchern - Elternvertreter laufen Sturm gegen geschlechtergerechte Formulierungen in österreichischen Schulbüchern. Die Lesbarkeit müsse an erster Stelle stehen,“

titelte die Tageszeitung „Die Presse“ einen entsprechenden Artikel vom 12. Jänner des Vorjahres:

„Arbeitet zu zweit“, heißt es in einem Deutschbuch: „Eine/r ist Zuhörer/in, der/die andere ist Vorleser/in. Eine/r liest den Abschnitt vor, der/die Zuhörer/in fasst das Gehörte zusammen.“ In den (neueren) österreichischen Schulbüchern wird auf geschlechtergerechte Sprache Wert gelegt – und zwar zu viel Wert, wie Elternvertreter finden. Sie laufen nun Sturm gegen den „Genderwahnsinn“, den sie in den Unterrichtsmaterialien orten.

„In den Schulbüchern fehle durch das Gendern bisweilen die Lesbarkeit“, kritisiert Theodor Saverschel, der die Eltern der Schülerinnen und Schüler an den mittleren und höheren Schulen vertritt, im Gespräch mit der „Presse“: „Hauptsache, es ist gendergerecht.“ Das sei nicht akzeptabel.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich Schüler beim sinnerfassenden Lesen bisweilen ohnehin schwertun, sieht Saverschel Schreibweisen wie „Zuschauer/-innen, Spezialist/ -innen – meist Ärzte/-innen im weißen Kittel“ (aus einem Psychologiebuch) als Problem. „Es gibt schon so genügend Leseschwierigkeiten“, so Saverschel. „Diese werden so noch verschärft.

„In Schulbüchern dürfen nicht länger sprachlich zerstörte Texte stehen wie „Sie/Er verbindet ihr/ihm die Augen und führt sie /ihn an der Hand zu ihrer/seiner Garderobe,“ wird im oben genannten offenen Brief zum Thema „Sprachliche Gleichbehandlung“ unmissverständlich verlangt.

 

Wie unter anderem auf orf.at am 12. Jänner 2015 zu lesen war, werden seit 2012 nur mehr Schulbücher approbiert, deren Inhalt geschlechtsneutral verfasst ist.

 

Die Forderung der Eltern in dieser Frage ist daher eindeutig:

Die geschlechtergerechte Schreibweise mittels Schrägstrichs genauso wie das Binnen-I soll aus allen Schulbüchern verbannt werden!

 

 

 

 

 

„Genderwahn“ am Beispiel „gendergerechte“ Beurteilung an Fachhochschulen und Universitäten

„Schlechte Noten ohne Binnen-I

An Österreichs Fachhochschulen und Universitäten sind die Regelungen zur geschlechtersensiblen Sprache uneinheitlich: Mancherorts drohen den Studenten schlechte Noten, wenn sie nicht "gendern", so zu lesen auf orf.at am 31. Oktober 2014.

Das Wissenschaftsministerium berichtet in diesem Zusammenhang, dass sich in der Vergangenheit immer wieder Studenten wegen solcher Fälle bei der Ombudsstelle für Studierende beschwert hätten.

 

An der Universität Wien, der größten Hochschule des Landes, ist Gleichstellung leitender Grundsatz, eine einheitliche Sprachregelung für wissenschaftliche Arbeiten gibt es aber nicht. In der Praxis legen die Lehrveranstaltungsleiter die Kriterien der Beurteilung fest - eine schlechtere Benotung bei fehlendem Gendern ist dabei zumindest nicht verboten. Vizerektorin Christa Schnabl ist geschlechtergerechtes Formulieren jedenfalls "wichtig", wie sie in einem Statement gegenüber der APA betont. science.ORF.at/APA

 

Dass gerade Studierende an Fachhochschulen von der Beurteilung der Verwendung der gendergerechten Sprache betroffen sind, bestätigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Beurteilungskriterium "Binnen-I" in der tertiären Bildungsstufe vom Mai des Vorjahres.

 

Darin heißt es unter anderem:

 

·         Fachhochschule Vorarlberg:

Die Bewertung der gendergerechten Sprache ist in der Prüfungsordnung nicht festgelegt. Es bleibt dem jeweils zuständigen Lehrpersonal vorbehalten, dies in den Benotungskriterien zu berücksichtigen.

 

·         Fachhochschule des bfi Wien:

Eine grundsätzliche Nichterfüllung einer oder mehrerer Teilkriterien, darunter auch die Vorgabe zur Verwendung einer genderneutralen Sprache, führt dazu, dass die Arbeit als nicht approbierfähig angesehen und daher nicht beurteilt bzw. zurückgewiesen wird. Betrifft die Zurückweisung das Teilkriterium "genderneutrale Sprache", wird der/die Verfasser/in aufgefordert, die Arbeit genderneutral zu formulieren (2. Abgabemöglichkeit = 1. Wiederholung). Ist die neu vorgelegte Arbeit erneut nicht genderneutral formuliert, wird die Arbeit wieder zurückgewiesen mit der wiederholten Aufforderung, die Arbeit genderneutral zu formulieren (3. Abgabemöglichkeit =2. Wiederholung). Sollte die Arbeit bei dieser letztmaligen Abgabemöglichkeit erneut nicht genderneutral formuliert sein, ist keine weitere Verbesserung möglich.

 

·         Fachhochschule Campus 02:

An dieser Fachhochschule wird das "Binnen-I" bis dato lediglich in der Studienrichtung Informationstechnologien & Wirtschaftsinformatik verwendet. Die geschlechterneutrale Formulierung wurde hier im Beurteilungskriterium "Stil und geschlechterneutrale Formulierung" mitaufgenommen. Dieses Kriterium ist mit 5 % der Gesamtbeurteilung gewichtet. Wird dieses Kriterium mit < 30 % bewertet, dann ist die Arbeit negativ; dies gilt grundsätzlich für jedes Einzelkriterium. Ansonsten ist an der Fachhochschule bei Arbeiten die Verwendung der Generalklausel üblich.

 

·         FHG – Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH:

Sollte in dieser Einrichtung nicht gendergerecht formuliert werden, kann es zu Punkteabzug bei den formalen Kriterien kommen, dies kann aber innerhalb der formalen Kriterien höchstens ein Drittel sein. Als Gesamtauswirkung könnte es auf Grund fehlender gendergerechter Formulierung zu einem Punkteverlust von maximal 7 % kommen.

 

·         FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-StudiengängenmbH (Ferdinand Porsche FernFH-Studiengänge):

An dieser Einrichtung wird die Verwendung der gendersensiblen Sprache bei der Beurteilung von Bachelor- und Masterarbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Punkten von insgesamt 100 in der Kategorie Sprache mitberücksichtigt.

 

·         Fachhochschule Campus Wien:

An dieser Fachhochschule gibt es derzeit keine für alle Studiengänge geltenden spezifischen Sanktionen bei der Nichtverwendung einer geschlechtergerechten Sprache. Es gibt jedoch in einzelnen Studiengängen genderspezifische Beurteilungskriterien für die Benotung von Abschlussarbeiten.

Quelle: 4239/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung

 

Wie der Kurier am 31. Oktober 2014 berichtete, gibt es an den pädagogischen Hochschulen sogar eine generelle Pflicht, Bachelorarbeiten geschlechtergerecht zu formulieren. Das ist in der Prüfungsordnung der Studienpläne geregelt.

 

Das Einfließen der Verwendung einer gendergerechten Sprache in die Beurteilung von Arbeiten im Bildungssystem und insbesondere im tertiären Bildungsbereich, wie dargelegt, muss aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten umgehend beendet werden.

Studenten sollen in ihren wissenschaftlichen Arbeiten nicht länger höheres Augenmerk auf das „richtige Gendern“ zu legen haben als auf den Inhalt ihrer Arbeit, bringt Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner in einem Interview mit „News“ 31/2013 das Thema auf den Punkt.

 

 

 

 

„Genderwahn“ am Beispiel österreichische Bundeshymne

Im Juni des letzten Jahres ist die Diskussion betreffend den Text der Bundeshymne wieder voll entfacht.

Diese Debatte zeigte einmal mehr die Absurdität der im Jahr 2011 von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossenen Änderung des Textes der Bundeshymne und das diesbezügliche Unverständnis weiter Teile der Bevölkerung.

Laut einer bereits im Jahr 2011 durchgeführten OGM-Umfrage sprach sich eine große Mehrheit der Bevölkerung, nämlich 70 Prozent, dagegen aus, dass die "Töchter" in den Text der Bundeshymne aufgenommen werden. (14.07.2011 / Kleine Zeitung)

Nichts desto trotz wurde im Nationalrat gegen die Stimmen der FPÖ die Änderung des Textes der Bundeshymne beschlossen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es strikt abzulehnen, die historische Hymne und den Originaltext der großen Österreicherin Paula von Preradovic mutwillig zu verändern. Denn Gleichberechtigung von Frauen kann nicht durch veränderte Liedtexte „herbeigesungen“ werden.

Aus diesem Grund verlangen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt im Sinne einer großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung eine Änderung des gegenständlichen Bundesgesetzes über die Bundeshymne der Republik Österreich dahingehend, dass die im Jahr 2011 beschlossene Änderung wieder rückgängig gemacht wird, und der ursprüngliche, historische Text der Bundeshymne durch eine entsprechende Änderung der Anlage dieses Gesetzes Gesetzeskraft erlangt.

 

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Schritte zu setzen, im Rahmen der Möglichkeiten Maßnahmen einzuleiten, bzw. dem Nationalrat entsprechende Regierungsvorlagen zuzuleiten, die geeignet sind, folgende Forderungen umzusetzen:

 

·        Abschaffung des sogenannten Binnen-I im Verwaltungsbereich des Bundes

 

·        Streichung sämtlicher Binnen-I aus allen Bundesgesetzen und Bundesverfassungsgesetzen

 

·        Wiederherstellung der österreichischen Bundeshymne in ursprünglicher Form

 

·        Keine Berücksichtigung der (Nicht-)Verwendung einer gendergerechten Schreibweise bei der Leistungsfeststellung bzw. Leistungsbeurteilung an Bildungseinrichtungen, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung anbieten.

 

·        Beseitigung der geschlechtergerechten Schreibweise (mittels Schrägstrichs, Binnen-I etc.) aus allen Schulbüchern

 

·        Beseitigung des Kriteriums der gendergerechten Schreibweise für die Approbation von Schulbüchern.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Gleichbehandlungsausschuss.