1588/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 08.03.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verhinderung eines Pensionskürzungs-Exzess

 

Eines der Ergebnisse des sogenannten rot-schwarzen "Pensionsgipfels" ist, dass zum Unterschied von Beamten, ASVG-Pensionisten, die zur Alterspension regulär dazuverdienen wollen, durch Kürzung ihrer Pension massiv bestraft werden.

Vorgesehen ist, dass für einen Zeitraum von drei Jahren nach Erreichen des Regelpensionsalters (60 bis 63 Jahren bei Frauen, 65 bis 68 Jahren bei Männern) für Personen, die ihre Pension beziehen und parallel dazu ein Erwerbseinkommen erzielen, ein Anrechnungsmodell eintreten soll. Wer zusätzlich zu seiner Alterspension ein Einkommen erzielt, das über den Ausgleichszulagenrichtsatz hinausgeht, bei dem wird die Hälfte dieses Betrages bis maximal zur Höhe der Hälfte der Pension auf diese angerechnet.

Dies trifft wieder kleine und mittlere Pensionen und vor allem jene Personen, Frauen wie Männer, die nach dem 60. Lebensjahr neben ihren zumeist bescheidenen Pensionen noch etwas dazu verdienen wollen und davon Steuern und Abgaben zahlen.  Gleichzeitig können beamtete Luxuspensionäre, wie der ehemalige Sozialminister Rudolf Hundstorfer( Beamtenpension der Stadt Wien, Politikerpension alt) plus mutmaßliche Pensionskassenpension des Österreichischen Gewerkschaftsbundes(ÖGB) , unbeschränkt dazu verdienen.

Dies ist wieder einmal ein typisch rot-schwarzes Privilegienprojekt, das die kleinen Pensionisten schröpft und die privilegierten Pensionisten ungeschoren davon kommen lässt.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat  wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle zuzuleiten, die diesen Pensionskürzungs-Exzess zu Lasten der kleinen und mittleren ASVG-Pensionisten verhindert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit, und Soziales zuzuweisen.