1594/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.03.2016
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EntschlieSSungsantrag

nelle Aufstockung der Finlize

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verstärkung der Lohnkontrollen durch personelle Aufstockung der Finanzpolizei

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge der Debatte in den letzten Wochen über das Lohn- und Sozialdumping durch den Einsatz von ausländischen ArbeitnehmerInnen gingen die Vorschläge in Richtung der möglichen Einschränkungen der Entsendebestimmungen, als dass sie auf das tatsächliche Problem den Fokus legten: nämlich die fehlenden Kontrollen. Das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz hat seit Mai 2011 – mitunter auch durch die in der Zwischenzeit erfolgten zwei Novellen – die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lohnkontrollen geschaffen. Seit dem gelten für alle in- und ausländischen ArbeitnehmerInnen österreichische Arbeitsnormen, wie kollektivvertragliche Entlohnung, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen, ArbeitnehmerInnenschutz, etc. Unterentlohnung wird bei ASVG-versicherten ArbeitnehmerInnen durch die jeweiligen Sozialversicherungsträger. Bei entsendeten und auch von ausländischen Beschäftigerunternehmen überlassenen ArbeitnehmerInnen erfolgt die Lohnkontrolle durch die Finanzpolizei und wird im Verdachtsfall zur Anzeige gebracht.

 

Der erste Bericht der Europäischen Menschenrechtsagentur zur Arbeitsausbeutung (FRA, 2015) in Europa zeigt, dass Österreich zu jenen Ländern zählt, in denen die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Großen passen, allerdings die Wirksamkeit der Kontrollen eine systemische Achillesferse darstellen. Es gibt derzeit keine Rahmenbedingungen, die eine systematische und flächendeckende Kontrollstruktur im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings ermöglichen. Denn ein noch so guter gesetzlicher Schutz verkommt durch eine seltene Kontrollpraxis zur Farce. Das Problem liegt vor allem in der personellen schwachen Ausstattung des Kompetenzzentrum LSDB und der Finanzpolizei.

 

Bei den derzeit knapp 90.000 entsendeten Beschäftigten ist die Finanzpolizei für die Lohnkontrollen zuständig. Die Finanzpolizei wurde 2013 neu geschaffen und dient als Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums. Personell und wirtschaftlich ist die Finanzpolizei selbstständig und arbeitet den Finanzämtern zu. Die Kompetenzen der Finanzpolizei wurden gegenüber ihrer Vorgängerorganisation KIAB erweitert. Das Spektrum der Prüfkompetenzen ist breit gefächert, immer wieder erweitert und reicht neben der Bekämpfung von Lohn und Sozialdumping, von der Kontrolle illegaler Beschäftigung, Ermittlungen zur Bekämpfung von Sozialbetrugstatbeständen, und Verstöße gegen die Bestimmungen des Glückspielgesetzes (illegale Automaten) bis zu Ermittlungen von Verstößen gegen das Abgaben- und Finanzstrafrecht.

 

Im Zuge der Vorstellung der Steuerreform im Frühjahr 2015 wurde vom Finanzministerium bestätigt, dass die Finanzpolizei um weitere 500 MitarbeiterInnen auf dann 1.000 Stellen aufgestockt wird (Wiener Zeitung, 17.3.2015). Eine Anfragebeantwortung 6535/AB im Dezember 2015 zeigt allerdings, dass hier noch nichts geschehen ist und diese Information bezogen auf die Finanzpolizei nicht richtig war. In den nächsten Jahren ist einer Reduktion der Planstellen im Personaleinsatzplan der Finanzpolizei von derzeit knapp 500 Vollbeschäftigungsäquivalenten auf 450 Stellen geplant (laut Budget).

 

Diese geringe personelle Ausstattung der Finanzpolizei wirkt sich auch auf die Kontrollhäufigkeiten aus. Seit ihrem Bestehen im Jahr 2013 hat sich die Zahl an überprüften Unternehmen verringert. Die Kontrollquantitäten sagen allerdings wenig über die Kontrollqualität aus: mitunter sind Sozialbetrugsermittlungen langwierig, beanspruchen viele Kapazitäten und dauern über einen längeren Zeitraum. Im Bereich der Lohnkontrollen bei ausländischen Unternehmen gab es in den letzten Jahren Anstiege. Die Ermittlungen und Nachprüfungen sind aufgrund der wechselnden Arbeitsorte durch z.B. Baustellen dementsprechend schwierig.

 

Innerhalb der Finanzpolizei gibt es keine feste Einteilung der Zeitressourcen und auch keine Abgrenzung der Lohn- und Sozialdumpingkontrollen von anderen Tätigkeiten, weil bei Kontrollen immer mehrere Kontrolldimensionen überprüft werden. Einen systematischen Prüfplan „mangels Vorhersehbarkeit der anzutreffenden Unternehmen“, der auch systematische Nachkontrollen beinhaltet, gibt es laut der Anfragebeantwortung des Finanzministeriums nicht. Zudem ist die Arbeitsorganisation von den eingegangen Meldungen an die ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung)  und den Anzeigen abhängig.

 

Es ist unumstritten, dass die Steuern und Abgaben, die durch Lohnkontrollen bei Unternehmen eingespielt werden, ein Vielfaches von den Kosten, die Kontrollbehörden brauchen, erwirtschaften. Zusätzlich hat eine Intensivierung der Kontrollen eine generalpräventive Wirkung und verbessert somit die gesetzeskonforme Beschäftigung von ausländischen ArbeitnehmerInnen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Umsetzungsplan vorzulegen, der folgende Aspekte berücksichtigt:

 

·        eine personelle Aufstockung der Finanzpolizei, die im Verhältnis zu den Aufgabenfeldern steht und eine wirksame Lohnkontrolle ausländischer Unternehmen ermöglicht,

·        Erfassung der Anzeigenquote (erfolgte Kontrollen im Verhältnis zu Anzeigen),

·        Sicherstellung von Ressourcen, die auch eine Zusammenarbeit mit Steuer- und Abgabebehörden im Ausland ermöglichen

·        Finanzierungsunterstützung durch eine teilweise Zweckbindung der eingehobenen Strafgelder für den Ressourceneinsatz der Finanzpolizei.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.