1604/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartalsmäßigen Anweisung

 

Um ein liebgewordenes Privileg bangt ein Viertel der Österreicher: Sie fürchten, dass das Urlaubsgeld in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnte, wie aus einer IFES-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) hervorgeht.

"13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen", sagt GPA-Vorsitzende Wolfgang Katzian. Laut der Umfrage glauben 47 Prozent der Befragten, dass die Urlaubs-und Weihnachtsgelder gesetzlich verankert sind. Das sind sie aber nicht, sie stehen in den Kollektivverträgen, was nur 46 Prozent wussten. Auch wenn 25 Prozent die Abschaffung der Sonderzahlung für wahrscheinlich halten, sehen im Umkehrschluss 74 Prozent das 13. und 14. Gehalt dauerhaft gesichert.

Die Umfrage wurde zum zweiten Mal nach 2008 durchgeführt. Der Vergleich zeigt, dass nun 36 Prozent die Sonderzahlungen für tägliche Ausgaben brauchen, 2008 waren es 32 Prozent. Ebenfalls 36 Prozent gaben an, die Gelder für die Altersvorsorge oder für spätere Anschaffungen zu benötigen, 18 Prozent decken damit Schulden und Kontoüberziehungen ab. Verwendungszweck Nummer 1 blieb aber der Urlaub.

Ein Viertel der Umfrageteilnehmer wusste übrigens nicht, wie die Sonderzahlungen berechnet werden. 99 Prozent vertrauen aber sowieso ihrem Arbeitgeber, sie gehen davon aus, dass korrekt abgerechnet wird. 94 Prozent wollen so wie bisher die Auszahlung vor dem Sommer und zu Weihnachten. Eine anteilsmäßige monatliche Auszahlung wird von der Mehrheit abgelehnt.

Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der Steuervorteile beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in der Umfrage abgelehnt. Das wäre eine Steuerreform "von der linken in die rechte Hosentasche", sagte Katzian. (Kurier vom 02.06.2014)

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts für alle unselbständig Beschäftigten im österreichischen Arbeitsrecht umgesetzt wird. Gleichzeitig soll gesetzlich verankert werden, dass der 13. und  14.Monatsgehalt quartalsmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt wird.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.