1606/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Leo Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern

 

Eier werden in vielen Lebensmitteln verwendet. Derzeit deckt Österreich nur 84 % des Bedarfs durch Eigenproduktion, der Rest wird importiert.[1] Für die Frischeier (= Schaleneier) gelten seit 2004 innerhalb der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsregeln. Jedes Schalenei wird bedruckt und der aufgedruckte Code gibt Auskunft über die Haltungsform und Herkunft des Tieres sowie die Betriebsnummer bekannt. So ist es möglich, bei den Schaleneiern genau nachzuvollziehen, wo und wie sie hergestellt wurden.

Für die verarbeiteten Eier gelten diese Regeln nicht.[2] Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht keine Kennzeichnung vor. Österreich war ein Vorreiter beim Käfighaltungsverbot und hat sich für bessere Haltung der Hennen eingesetzt. Die österreichischen Konsumenten sind sensibilisiert und achten auf ihre Ernährung. Sie verlangen immer genauere Informationen, auf die sie selbstverständlich ein Recht haben.

Es ist genauso wie bei den Frischeiern auch bei den Eiprodukten nötig, die Herkunft und die Haltungsform zu kennzeichnen, denn in der Verarbeitung werden nicht nur Frischeier, sondern zum großen Teil auch Eiprodukte aus aller Welt verwendet (z.B. Trockenei, tiefgefrorenes Ei, Flüssigei,…). Beispielsweise wurde berichtet: „Eier werden nicht nur aus Polen, aus der Ukraine, aus Indien und aus Argentinien importiert, sondern Eipulver und Flüssigei kommen sogar aus China und Mexiko.[3] Beachtlicherweise können diese verarbeiten Produkte importierte Käfigeier beinhalten, obwohl diese Haltungsform bei uns verboten ist; konsequenterweise sollte man auch die Produkte aus dieser Haltungsform verbieten oder mindestens als solche kennzeichnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der Konsumenten für die Angabe der Herkunft der Eier sowie der Haltungsform der Legehennen auch bei verarbeiteten Eiern und Eiprodukten auf EU-Ebene einzusetzen und entsprechende legislative Schritte auf nationaler Ebene zu setzten.“

 

 

In formeller Hinsicht ist die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.



[1] Statistik Austria, Versorgungsbilanzen, erstellt am 28.08.2015

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Eierkennzeichnung#cite_note-eu-vermarktungsnormen-1

[3] Krone, Samstag – 12.03.2016, Seite 30 „Ostereier aus Indien?!“