1611/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kennzeichnung für verarbeitete Eier

 

BEGRÜNDUNG

 

In Österreich ist seit 1. Jänner 2009 die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen untersagt. Diese Vorreiterrolle bot die Chance, die KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung.

Beim Einzel-Ei wird über die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert (EU-VO 557/2007): Auf jedem Ei befindet sich eine Identifikationsnummer, die Informationen zu Haltungsform und Herkunft gibt und eine komplette Rückverfolgbarkeit bis zum Legebetrieb gewährleistet. Die Code-Nummer auf dem Ei steht für das Haltungssystem (0=Bio-Freilandhaltung, 1=konventionelle Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung) - Herkunftsland (AT=Österreich) und die Herkunft (Legebetrieb mit Stallnummer; z.B. 0-AT-1234567 steht auf einem Bio-Ei aus Österreich, vom Legebetrieb mit der Nummer 1234567).

Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) sowie in der Gastronomie gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht. Die KonsumentInnen können daher nicht erkennen, ob diese Produkte Eier aus Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung enthalten. Dies ist insofern von Bedeutung, als zwei Drittel der verwendeten Eier über Produkte wie Mehlspeisen, Mayonnaise oder Nudeln konsumiert werden. Derzeit sind die KonsumentInnen in diesem Bereich auf eine freiwillige Kennzeichnung angewiesen. Bereits seit 2007 fordern die Grünen in Entschließungsanträgen im Nationalrat, die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung dahingehend zu ändern, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten, verpflichtend vorgeschrieben werden. Der Forderung nach klarer Kennzeichnung haben sich inzwischen Bauernbund und Landwirtschaftskammern angeschlossen.

Rund sechs Millionen Hennen legen jährlich 1,7 Milliarden Eier in Österreich, damit können 83 Prozent der Nachfrage durch heimische Landwirtinnen und Landwirte abgedeckt werden. Laut Grünem Bericht 2015 werden 9,8 Prozent der Legehennen in biologischer Haltung, 19,1 in Freiland- und 69,0 in Bodenhaltung gehalten. 2,1 Prozent der Hühner entfallen auf ausgestaltete Käfige, für die eine Übergangsfrist bis 2020 gilt.

Heimische Bäuerinnen und Bauern stellen fest, dass die Eierverarbeitungsindustrie zum Teil billigere Eier aus dem Ausland bezieht, anstatt österreichische, tierfreundlicher produzierte Eier aus Boden-oder Freilandhaltung zu verwenden. Importe sogenannter Schaleneier kommen zum größten Teil aus ausgestalteten Käfigen innerhalb der EU, während Eipulver und Flüssigei auch aus bei uns verbotenen Käfigen aus aller Welt stammen.

Mit Hilfe von Hermes-Bürgschaften (sogenannten Exportkreditgarantien) und durch EU-Finanzinstitutionen wie der Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) oder der Europäische Investitionsbank (EIB), wurde der Bau ukrainischer Legehennen-Fabriken gefördert. So ist die Käfighaltung von Legehennen ins Ausland exportiert und gefestigt worden. Seitdem kommen verstärkt Eier aus Käfighaltung aus der Ukraine mit niedrigem Tierschutzstandard auf die Märkte.

Das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) der EU mit der Ukraine wird seit dem 1. Januar 2016 angewendet. Dadurch kann die Ukraine 1.500 Tonnen Schalenei-Äquivalent zollfrei in die EU exportieren.

Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gäbe sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

·        dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, die die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung ändert, so dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten und in der Gastronomie angeboten werden, verpflichtend angegeben werden müssen.

·        Maßnahmen zu ergreifen, die Importe von Eiern aus Haltungsformen, die nicht den EU-Anforderungen entsprechen, zu unterbinden.

·        dafür Sorge zu tragen, dass Handelsabkommen wie z.B. DCFTA, TTIP oder Ceta europäische Standards nicht unterlaufen.

·        auf EU-Ebene Initiativen zu ergreifen, damit die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art ausgedehnt wird, sowie Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und Kennzeichnung zu fördern und zu stärken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.