1616/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nachschusspflicht in die PVA auf Grundlage des „alten“ § 311 Abs 5 ASVG

Nach monatelanger politischer Auseinandersetzung konnte nun der „alte“ § 311 Abs 5 ASVG dahingehend novelliert werden, dass bei Überleitung von Mitarbeiterin ins ASVG und damit an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), unabhängig, ob das Dienstverhältnis aufrecht bleibt oder beendet wird, d.h. auch durch Änderungskündigung beendet und wieder aufgenommen wird, 22,8 Prozent der Bemessungsgrundlage an die PVA zu bezahlen sind.

In der Vergangenheit haben Bund, Länder und Gemeinden sowie staatliche bzw. halbstaatliche Unternehmen den alten § 311 Abs 5 ASVG immer wieder dazu verwendet, um „teure Pensionsregelungen“ für ihre Mitarbeiter zum Diskonttarif von sieben Prozent an die PVA zu übertragen. Vor diesem Hintergrund sollte mit Stichtag 31.12.2015 eine „Aufrollung“ dieser Übertragungen durch die PVA für die letzten zehn Jahre erfolgen, um hier Kostenwahrheit zu schaffen.

In weiterer Folge sollte auf der Grundlage dieser „Aufrollung“ auch ein Betrag festgesetzt werden, den die seinerzeitigen übertragenden Gebietskörperschaften, staatlichen bzw. halbstaatlichen Unternehmen an die PVA „nachschießen“ müssen. Dies alles soll in einer ergänzenden Regelung zu § 311 Abs 5 ASVG erfolgen. Auf dieser Grundlage wäre Kostenwahrheit und Transparenz für das ASVG-System geschaffen und gleichzeitig würden zusätzliche Mittel zur Stabilisierung und Absicherung des Pensionssystems bereitgestellt werden.

Mit dieser Regelung wären dann alle bisher aufgetretenen Schlupflöcher und Privilegien für Bund, Länder und Gemeinden sowie staatliche und halbstaatliche Unternehmen saniert und die Ausnützung einer seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke auch ökonomisch und zu Gunsten des ASVG-Systems behoben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine „Aufrollung“ der Übertragungen von Pensionen nach dem „alten“ § 311 Abs 5 ASVG vorsieht und auf dieser Grundlage dann eine Nachschusspflicht an die PVA vorsieht.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit, und Soziales zuzuweisen.