1619/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Dr. W. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

betreffend Rückübernahmen forcieren - straffällige Asylwerber abschieben

 

Dem Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeitsprogramm 2016 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des niederländischen, slowakischen und maltesischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2016 (III-241/1033 d.B.) konnte unter dem Titel „Migration und Flüchtlinge sowie Kooperationen mit Drittstaaten“ entnommen werden, dass Anfang 2016 maßgeschneiderte, alle Politikbereiche und Instrumente einbeziehende Länderstrategien für Schlüsselländer erstellt werden, um die Kooperationsbereitschaft von Partnerländern zur Eindämmung von Migrationsströmen und insbesondere zur Rückübernahme deutlich zu erhöhen.

 

Der Kurier online berichtete unter http://kurier.at/chronik/wien/haeupl-kein-pardon-fuer-kriminelle-asylwerber/185.953.104 am 10. März 2016 über ein Interview mit Bürgermeister Häupl:

„Häupl: Kein Pardon für kriminelle Asylwerber

Nach Gewaltexzess zwischen Tschetschenen und Afghanen ist des Bürgermeisters Geduld am Ende.

Die Wiener SPÖ wird sich ab heute, Donnerstag, mit den Folgen der Flüchtlingskrise für die Bundeshauptstadt beschäftigen. Wien muss aber nicht nur investieren. Zuletzt sorgten auch Drogendealer und Gewaltexzesse für heftige Diskussionen in der Stadt. Im KURIER-Interview spricht Bürgermeister Michael Häupl ein Machtwort. Er zeigt für kriminelle Asylwerber kein Verständnis und ist dafür, sie in ihre Heimatländer zurückzuschicken.

(…)

Was macht man, wenn sich darunter Asylwerber befinden?

Wenn hier Asylwerber dabei gewesen sind, dann haben die aus meiner Sicht mit solchen Straftaten ihr Asylrecht verwirkt. Und dann sollen sie rausgeworfen werden.“

(…)


Der Tageszeitung
Die Presse“ vom 09.03.2016 konnte entnommen werden, dass
jeder zweite Asylwerber angezeigt wurde:

„Langjährige Detaildaten der Statistik zeigen: Vor der großen Fluchtbewegung wurde jeder zweite Asylwerber angezeigt. Häufig haben Menschen aus Algerien, Georgien und Nigeria Polizeikontakt.

Für wie viel und für welche Art von Kriminalität sind Asylwerber verantwortlich? Eine den Zeitraum der Jahre 2003 bis 2014 - also vor der Fluchtbewegung aus Syrien (!) - umfassende Detailrecherche bringt für Österreich folgendes Ergebnis: Der Anteil angezeigter Delikte an der Gesamtkriminalität ist insgesamt gering - allerdings gibt es bei und innerhalb dieser sehr kleinen Bevölkerungsgruppe Auffälligkeiten. (…)

Diese Bevölkerungsgruppe wiederum errechnet sich fast exakt aus der Summe der Ausländer in Grundversorgung, von der man Menschen abzieht, die zwar Grundversorgung erhalten, aber keine Asylwerber sind (z. B. subsidiär Schutzberechtigte). Aufzeichnungen dazu gibt es seit 2004. Seit damals leben 12.352 (2011) bis 26.113 (2005) im Land. Flüchtlinge, die keine Grundversorgung ausbezahlt erhalten, weil sie über eigenes Vermögen verfügen, fallen statistisch nicht ins Gewicht.
Algerier: 155 Anzeigen pro 100 Anträge
Ausgehend von dieser Basis lässt sich dann errechnen, dass pro Jahr fast jeder zweite Asylwerber strafrechtlich tatverdächtig wird. Im Zeitraum 2004 bis 2014 waren das 41 bis 62 Prozent aller Flüchtlinge. Der Spitzenwert für 2010 (74 Prozent) ist nicht aussagekräftig. In diesem Jahr hat das Bundeskriminalamt in der Datenbank einmalig 1672 Asylwerber nachgetragen, deren Herkunftsland unbekannt war.
Die Zahl der Tatverdächtigen basiert auf der "Einzeltäterzählung". In dieser Auswertung werden Personen, die mehrere Delikte begangen haben, nur einmal gezählt. Zu (seltenen) Doppelzählungen kann es nur kommen, wenn die Taten in unterschiedlichen Bundesländern begangen wurden und die Behörden ihre Akten nicht miteinander abgleichen.
Zwischen den Nationen gibt es Unterschiede. Die Recherche wertet alle geklärten Straftaten aus, die 2003 bis 2014 von Asylwerbern begangen wurden. So lässt sich ein aussagekräftiger Vergleichswert von Straftaten pro 100 Asylanträge für diesen Zeitraum errechnen. Die Liste (siehe Grafik) wird von Personen aus Algerien (155 Straftaten pro 100 Anträge) angeführt. Es folgen Georgier (151) und Nigerianer (129). (…)
Das Argument, dass Asylwerber allein deshalb häufiger straffällig würden, weil sie gegen das Fremdenpolizeigesetz verstoßen könnten, trifft nicht zu. Der Anteil derartiger Verstöße beträgt lediglich 1,2 Prozent.“

 

Dem Report Spezial zum Thema „Zusammenhang zwischen Flüchtlingsstrom und Kriminalität“ vom 15.03.2016 in ORF 2 um 20.15 Uhr konnte eine Aussage von 

Landespolizeivizepräsident General Mahrer Karl (Landespolizeikommando Wien) entnommen werden:
„Es ist ein Faktum, dass der offene Drogenhandel in Wien auf den Straßen in wesentlichen von mehr als drei Viertel von Asylwerbern bestritten wird. Wir haben hier vor allem Asylwerber und Menschen im Asylstatus aus Nordafrika und Westafrika. Viele dieser Personen nutzen das Asylrecht eigentlich nur aus, um kriminelle Handlungen zu setzen.“

 

Somit sind Rückübernahmeabkommen speziell zur erfolgreichen Abschiebung dringend geboten.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, straffällige Asylwerber konsequent abzuschieben und diesbezügliche Rückübernahmen zu forcieren.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.