1625/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Faire Arbeitsbedingungen für NäherInnen in Billigproduktionsländern
BEGRÜNDUNG
Über 1.100 Menschen starben am 24.4.2013 durch den Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes in Bangladesch, wo tausende Näherinnen unter fatalen Arbeitsbedingungen Kleidung herstellten. Die Unternehmen, darunter auch viele aus Europa, die in der Rana-Plaza-Fabrik Textilien produzieren ließen, versprachen nach dem Unglück, die Sicherheits- und Arbeitsbedingungen sowie die Entlohnung zu verbessern. Doch bis heute ist die Textilbranche, vor allem in Ländern wie China, Bangladesch, der Türkei und Indien von unsicheren und unfairen Arbeitsbedingungen, Menschrechtsverletzungen und ökologischen Missständen geprägt. Mehr als zwei Drittel des Bekleidungs- und Textilbedarfs der Europäischen Union und Österreichs werden durch Belieferung aus den eben genannten Staaten bzw. anderen Billigproduktionsländern außerhalb der EU gedeckt. Da manche dieser Regierungen nicht in der Lage oder willens sind, entsprechende Sozial- und Umweltstandards in den Fabriken umzusetzen, auch aufgrund des Drucks großer Unternehmen, ist es dringend notwendig, europäische Textilunternehmen für ihre Lieferkette in die Verantwortung zu nehmen. Bisher geschah die Offenlegung der Produktions- und Lieferkette auf freiwilliger Basis. Das ist nicht ausreichend.
Es muss verbindlich von europäischen Textilfirmen bzw. von Unternehmen, die am europäischen Markt tätig sind, eingefordert werden, ihre gesamte Produktions- und Lieferkette offenzulegen. Die VerbraucherInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, unter welchen Bedingungen NäherInnen ihre Kleidung herstellen. Nur so können Missstände aufgedeckt und Katastrophen wie Rana Plaza in Zukunft verhindert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Schaffung einer Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion einzusetzen, die europäische und auf dem europäischen Markt agierende Textilunternehmen verpflichtet, die gesamte Produktions- und Lieferkette offenzulegen, um für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards zu sorgen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.