1629/A XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Valorisierung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert durch BGBl. 162/2015, abgeändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert durch BGBl. 162/2015, wird wie folgt abgeändert:

 

Nach § 21 Abs. 8 wird folgender Abs. 9 angefügt

 

„(9) Sind seit der Festsetzung oder Valorisierung der Höhe eines Arbeitslosengeldes, einer Notstandshilfe, einer Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, eines Übergangsgeldes nach Altersteilzeit, eines Übergangsgeldes oder eines Umschulungsgeldes nach diesem Gesetz sechs Monate oder mehr vergangen, so ist die Leistung mit 1. Jänner eines Jahres mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG zu vervielfachen.“

 

 

Begründung:

 

Im Jahr 2000 hat die damalige blau-schwarze Regierung eine Regelung abgeschafft, mit der das Arbeitslosengeld valorisiert wurde. Und da seither die Höhe eines einmal festgesetzten Arbeitslosengeldes auch dann nicht steigt, wenn ein Mensch über längere Zeit arbeitslos ist, verlieren diese Menschen zunehmend an Fähigkeit, ein Leben in Würde zu führen.

Die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nimmt seit Beginn der Krise im Jahr 2008 stark zu. Diesen Menschen bricht die Existenzgrundlage weg. Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft auf diese Entwicklung. Die Forderung nach einer Valorisierung wird daher auch von den Betroffenen selbst erhoben: So betreibt etwa die Initiative „Aktive Arbeitslose“ derzeit eine Petition zur Valorisierung des Arbeitslosengeldes.

Mehr als 50% aller arbeitslosen Menschen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. 35% sind jedenfalls armutsgefährdet, da sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Diese Zahlen erhöhen sich, je länger die Arbeitslosigkeit andauert: 42% aller ganzjährig arbeitslosen Menschen sind armutsgefährdet, 67% sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet[1].

Um das Ausmaß der Problematik deutlich zu machen: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 147.601 Menschen länger als ein Jahr von Leistungen des AMS abhängig gewesen (sogenannte langzeitbeschäftigungslose Menschen). Im März 2016 sind es schon 164.170. Den Daten der Statistik Austria zu Armutsgefährdung und Ausgrenzung ist zu entnehmen, dass sich mehr 97.000 Kinder in Österreich in manifester Armut befinden, weil sie in einem Haushalt mit langzeitarbeitslosen Menschen befinden.

Langzeitbeschäftigungslose Menschen seit 2007

 

Frauen

Männer

zusammen

2007

28.988

34.323

63.311

2008

24.558

29.858

54.416

2009

25.706

32.499

58.205

2010

31.738

42.165

73.903

2011

32.609

41.020

73.629

2012

34.224

42.134

76.358

2013

39.820

50.007

89.826

2014

51.517

67.907

119.424

2015

62.836

84.764

147.601

Quelle: http://www.ams.at/ueber-ams/medien/arbeitsmarktdaten

Bereits der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2007 hat die Zahl der langzeitbeschäftigungslosen Menschen stark ansteigen lassen. Nach dem Beschluss des sogenannten Fiskalpaktes im Jahr 2012, der einen de facto Ausstieg der öffentlichen Hand aus der Investitions- und Konjunkturpolitik zur Folge hatte, verdoppelte sich die Zahl der betroffenen Menschen innerhalb von drei Jahren.

Der höchste Anteil langzeitbeschäftigungsloser Menschen findet sich unter der Gruppe von Menschen, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen hat. Dies ist insofern auch nicht weiter verwunderlich, als diese Gruppe ein Arbeitslosigkeitsrisiko von 26%, in Wien sogar von knapp 40% unterliegt. Plakativ ausgedrückt: Vier Menschen mit Pflichtschulabschluss müssen sich zu jedem Zeitpunkt um drei Jobs bemühen. In Wien müssen sich sogar fünf Menschen um drei Jobs konkurrieren.

Grafik: http://www.dnet.at/elis/Tabellen/arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeitsrisiko_Ausbildung_Jahr.pdf#page=1&zoom=auto,-38,618

Immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen sind immer länger arbeitslos und erhalten daher nur ein niedriges Arbeitslosengeld (bzw. eine niedrige Notstandshilfe). Begründet wurde dies in der Vergangenheit mit der Erhöhung des Anreizes, bei reduzierter Kaufkraft eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Begründung war schon in der Vergangenheit verfehlt und realitätsverzerrend. Im März 2016, in dem auf zehn arbeitslose Menschen nur ein offenes Stellenangebot kommt, nimmt eine derartige Argumentation die nachhaltige Ausgrenzung von Menschen, die es im Leben weniger gut getroffen haben, in Kauf.

Die Kosten einer jährlichen Valorisierung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung liegen deutlich unter der jährlichen Einnahmensteigerung aus Beiträgen und sind somit bedeckt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] Siehe dazu: Statistik Austria: EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions) 2015