1632/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Krankenversicherung für pflegende Angehörige

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Personen, die Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Stufe 3, pflegen, können sich seit 1.8.2009 kostenlos in der Krankenversicherung des Angehörigen mitversichern.

Gemäß 123 Abs. 7b ASVG kann eine beitragsfreie Mitversicherung pflegender Ehe-bzw.-Lebenspartner in der Krankenversicherung jedoch nur dann erwirkt werden, wenn der/die mitversicherte Angehörige eine selbst krankenversicherte Person pflegt, die zumindest Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 erhält, und deshalb auch dem Arbeitsmarkt überwiegend nicht zur Verfügung stehen kann.

Personen, die jedoch Angehörige ohne eigene Krankenversicherung pflegen (d.h. der/die zu Pflegende ist selber bei Angehörigen mitversichert) können nicht in den Genuss der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung kommen. Die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung ist daher davon abhängig, welche Angehörigen gepflegt werden.

Herr Brunner ist seit 1989 nach einem Lawinenunfall querschnittgelähmt. Hr. Brunner  hat sich in Folge des Unfalls in der Krankenversicherung seines Vaters mitversichert. Vor 4 Jahren hat Hr. Brunner geheiratet. Seine Gattin übernimmt den Großteil der Pflege und profitiert daher auch von der Möglichkeit der Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Sie erwirbt damit kostenlos Versicherungszeiten. Eine Mitversicherung in der Krankenversicherung ist jedoch nicht möglich, weil ihr Mann keine eigene Krankenversicherung hat.

Pflegenden Angehörigen, die nicht die Möglichkeit haben sich mitzuversichern, bleibt nur die Selbstversicherung in der Krankenversicherung. Der Beitrag dafür beträgt aktuell 397,35.In begründeten Fällen besteht zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung. Es bleibt jedoch ein Mindestbetrag zu entrichten.

Die Volksanwaltschaft wies auf die Problematik der Lücke im Krankenversicherungsschutz für pflegende Angehörige bereits in ihrem Tätigkeitsbericht im Jahr 2010 hin (Seite 46,  http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/4oj3c/Parlamentsbericht%202010.pdf). Die VA sieht die Lösung des Problems durch die Ausdehnung der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung auch auf Personen, die einen Angehörigen ohne eigene Krankenversicherung pflegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novellierung des ASVG vorzulegen, die vorsieht, dass die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung auf Personen, die einen Angehörigen ohne eigene Krankenversicherung pflegen, ausgedehnt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.