1633/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schritte für eine wirksame Klimapolitik setzen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Aus einem an die Mitglieder des Nationalrats und die Bundesregierung gerichteten überparteilichem Appell von 50 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, „jetzt erste wirksame Schritte für eine klimaverträgliche Energiepolitik setzen“ (Aufruf Klimaschutz Jetzt! siehe z.B. Kleine Zeitung, 18.04.2016):

 

„Der beginnende Klimawandel wird zur größten Bedrohung der Lebensverhältnisse in den kommenden Jahrzehnten. Wenn wir es verabsäumen, rechtzeitig und entschieden gegenzusteuern, wird dieser Prozess unumkehrbar und sich durch eine Reihe von Rückkoppelungen selbst beschleunigen.

 

Die jetzige Generation der Entscheidungsträger ist die letzte, die es noch in der Hand hat, die Weichen für die Beschränkung des Temperaturanstiegs um 2°C zu stellen.

 

Die Hauptursache des Klimawandels liegt in der Verbrennung fossiler Energieträger. Den Klimawandel verlangsamen erfordert, die Verwendung von Kohle, Öl und Gas drastisch zu reduzieren und sie durch erneuerbare Energien und bessere Effizienz zu ersetzen. Dazu ist eine Wende in der Energie- und Klimapolitik erforderlich. Das ist auch die Kernbotschaft der Klimakonferenz in Paris.

 

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der neuen Energie-und Klimapolitik liegt bei den Nationalstaaten. Österreich ist besonders gefordert, da hier die CO2 Emissionen sogar über dem EU Durchschnitt liegen. Sie liegen um ein Mehrfaches über dem Wert, der mit der Erreichung des 2°C Zieles vereinbar ist.

 

Der Entschließungsantrag bezieht sich auf drei Schlüsselmaßnahmen für den Umbau zu einem klimaneutralen Energiesystem. Sie werden durch eine Reihe weiterer Schritte wie eine Reform des Ökostromgesetzes, die Verbesserung der Förderungsbedingungen für erneuerbare Energien und andere Maßnahmen zu ergänzen sein.

 

Mit diesen drei Maßnahmen kann in Österreich eine Investitionswelle ausgelöst und damit viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der rasche Umbau des Energiesystems zu erneuerbaren Energien und mehr Effizienz ist das sinnvollste und wirksamste Beschäftigungsprogramm, das derzeit denkbar ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.    Energie- und Klimastrategie

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2016 eine neue Energie- und Klimastrategie mit folgenden Eckpunkten vorzulegen:

-       der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieendverbrauch soll bis 2020 zumindest 40%, bis 2025 zumindest 50% und bis 2030 zumindest 60% erreichen;

-       die Stromversorgung soll bis 2030 zu 100% aus erneuerbaren Quellen erfolgen, in dem Sinn, dass die inländische Jahreserzeugung aus erneuerbaren Quellen zumindest so groß ist wie der gesamte inländische Verbrauch an Elektrizität;

-       die Emissionen an Treibhausgasen (THG)  - 78,1 Mt im Jahre 1990 - sollen bis 2030 um zumindest 60% geringer sein als 1990, also kleiner als 32 Mt CO2e. Die Klimastrategie soll einen Reduktionspfad, gestaffelt in fünf Jahresabschnitten, für die Reduktion der THG Emissionen beinhalten.

 

2.    Klimaschutzabgabe 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,  möge dem Nationalrat im Jahr 2016 einen detaillierten Gesetzesentwurf  zur Einführung einer Klimaschutzabgabe ab 1.1.2018 mit folgenden Eckpunkten vorlegen: Die fossilen C02 Emissionen sollen mit einer Klimaschutzabgabe belastet und die Steuerbegünstigungen für fossile Energien gestrichen werden. Rd. die Hälfte der Einnahmen sollen für eine Senkung der Lohnnebenkosten, der Errichtung eines Technologiefonds und einer Flächenprämie für die Land- und Forstwirtschaft als Kostenausgleich, verwendet werden. Die zweite Hälfte soll einer Lohnsteuersenkung und sozialen Ausgleichsmaßnahmen zugutekommen.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut soll mit der detaillierten Ausarbeitung des Vorschlages beauftragt werden.

 

3.    Verbot der Installation neuer Ölheizungen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Verhandlungen mit den Ländern sicher zu stellen, dass in Österreich flächendeckend wie in Dänemark ab 2017 oder spätestens 2018 ein Verbot der Installation neuer Ölkesseln eingeführt wird, um auf diese Weise Öl als Energieträger im Wärmemarkt binnen 15 Jahren weitgehend durch erneuerbare Energien zu ersetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.