1637/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung)

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Armut und soziale Ausgrenzung erzeugen gesellschaftliche Probleme. Diese Probleme zu ignorieren, verursacht enorme soziale wie ökonomische Kosten für die gesamte Gesellschaft

Um diese gesellschaftlichen Folgen zu verhindern, jedenfalls aber zu minimieren, gibt es die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Zu deren Zielen heißt es in den Erläuternden Bemerkungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung):

„Solange die unmittelbare (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht möglich oder noch nicht gelungen ist, muss es Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sein, durch die Deckung der in Art. 2 Abs.1 aufgezählten Bedarfe Personen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.[…]

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll nach Art. 2 Abs. 1 grundsätzlich in Form einer pauschalierten Geldleistung erbracht werden. Um in einer auf den Prinzipien der Geldwirtschaft beruhenden Gesellschaft die Fähigkeit zur Selbsthilfe wieder zu erlangen, ist es zur Wahrung der eigenen Menschenwürde notwendig, frei über die Art und Weise der Bestreitung des Lebensunterhaltes entscheiden zu können.[…]

Mit den bundesweit einheitlichen Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll das österreichische Sozialsystem armutsfest gestaltet werden. […]“

 


 

Tatsache ist jedoch, dass diese Ziele bereits bisher vielfach nicht erreicht wurden: Das System der Mindestsicherung ist nicht armutsfest gestaltet, nachdem im Jahr 2013 nicht einmal 50% aller Menschen, die Mindestsicherung bräuchten, diese auch wirklich erhalten haben.

Obwohl die Mindestsicherung sowohl hinsichtlich der Höhe der Geldleistung, vor allem aber hinsichtlich des Zugangs zu Ausbildung, Beratung, Betreuung und Unterstützung zur Überwindung der Ursachen von Armut und Ausgrenzung jedenfalls nicht in ausreichender Weise funktioniert und die gesetzten Ziele erreicht, werden derzeit in der Debatte um die Fortführung und Abänderung der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung) – die mit Jahresende 2016 ausläuft – Forderungen laut, die nicht nur die Armutsfestigkeit der bestehenden Mindestsicherung weiter reduzieren, sondern auch offen rechtswidrig sind.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden ersucht, sicherzustellen, dass die in Verhandlung befindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS-Vereinbarung) jedenfalls keinen Regelungen der Bundesverfassung, des europäischen sowie internationalen Rechts widerspricht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.