1639/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bestellungsverfahren Rechnungshofpräsident

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Neben der Gesetzgebung bildet die Kontrolle der Regierung und Verwaltungs­institutionen die Hauptaufgabe der Abgeordneten. Dabei fungiert der Rechnungshof als zentrales Kontrollorgan des Parlaments in einer maßgeblichen Rolle. Die Leitung des Rechnungshofes durch seine/n Präsidentin/en soll die Kontrolltätigkeit der Abgeordneten und des Parlaments in unabhängiger, kompetenter, sachlicher, überparteilicher und objektiver Form unterstützen.

Laut Verfassung kommt ihm/ihr eine hochrangige Funktion zu. Deshalb erfordert dieses Amt erhebliche fachliche, organisatorische und politische Fähigkeiten. Unverzichtbare für diese Position ist jedoch ihre Unabhängigkeit. Auf dem IX. Kongress der Internationalen Organisation der obersten Prüfbehörden wurde in der Deklaration von Lima daher festgehalten: „The independence of Supreme Audit Institutions is inseparably linked to the independence of its members.“. Daher muss die Bestellung in transparenter, objektiver Form erfolgen. Dazu eigenen sich entsprechend den bewährten Vorgangsweisen in Wirtschaft und Verwaltung Ausschreibungen und ein öffentliches Hearing.

Der Artikel 122 B-VG legt fest, dass der/die Präsident/in auf Vorschlag des Hauptausschusses des Nationalrats gewählt wird. Diese Bestimmung ist einerseits sehr spezifisch, als sie für die Wahl einen bestimmten Ausschuss, nämlich den Hauptausschuss vorschreibt. Da Sitzungen des Hauptausschusses prinzipiell nicht öffentlich sind, ist damit ein öffentlicher Entscheidungsprozess unterbunden. Andererseits bleibt Vieles offen, das einer Regelung bedarf. So ist strittig, ob der Hauptausschuss dem Plenum eine/n Kandidaten/in zur Wahl vorlegen soll, oder mehrere Alternativen. Vor allem aber bleibt offen, ob eine Ausschreibung, wie bei anderen öffentlichen Ämtern üblich, stattzufinden hat. Es ist auch nicht geregelt ob und in welcher Form ein Kandidatenhearing abzuhalten ist.


 

Angesichts des stark abnehmenden Interesses an politischen Institutionen, ist eine Aufwertung von wichtigen Personalbestellungen durch öffentliche, faire und transparente Vorgangsweisen dringend angebracht. In der Vergangenheit wurde leider die Position des/der Präsident/in ohne Ausschreibung durch interne Absprachen der Regierungsparteien besetzt. Eine zentrale Kontrollfunktion sollte jedoch nicht durch die der Kontrolle Unterworfenen bestellt werden. Die/der oberste Wächter/in über die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung von Steuergeldern muss unabhängig sein und durch ein transparentes Verfahren ausgewählt werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung  wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das gewährleistet, dass die Wahl des/der Rechnungshofpräsidenten/in

a)    öffentlich

b)    transparent

in einem objektivierten Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt wird.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss  vorgeschlagen.