1640/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde
betreffend kinder- und jugendpsychiatrische Mangelversorgung im ambulanten und teilstationären (tagesklinischen) Bereich
BEGRÜNDUNG
Seit Jahren wird die kinder- und jugendpsychiatrische Mangelversorgung im ambulanten und teilstationären Bereich beklagt und kritisiert (zuletzt Volksanwaltschaft, VertretungsNetz, Patientenanwaltschaft etc.). Im Zusammenhang mit einer Notsituation auch im stationären Bereich, kommt es immer wieder dazu, dass Kinder und Jugendliche an erwachsenenpsychiatrischen Abteilungen aufgenommen und behandelt werden müssen.
Die Gesundheit Österreich GmbH geht aufgrund von epidemiologischen Studien davon aus, dass 299.946 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre im Jahr 2012 österreichweit psychisch erkrankt waren (Prävalenz von 17,5 Prozent). 9,7 Prozent, also 166.256 Kinder und Jugendliche, waren von einer psychiatrischen Störung im engeren Sinn betroffen und damit behandlungsbedürftig.
Für diese große Gruppe besteht allerdings ein bei weitem nicht ausreichendes Behandlungsangebot an FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Nach wie vor besteht ein strukturelles Defizit in der ambulanten und teilstationären (Tageskliniken) Versorgung. Das wiegt besonders schwer, da in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der überwiegende Teil der Versorgung in diesem Bereich liegt. Ambulante und tagesklinische Behandlung greifen deutlich weniger in die Lebensverhältnisse junger Menschen ein und sind mit geringeren Freiheitsbeschränkungen verbunden. Daher ist dieses Betreuungsangebot auch aus menschenrechtlicher Perspektive besonders wichtig.
Laut Anfragebeantwortung 5047/J sei die Versorgung durch
Vertragsfach-
ärztinnen/-ärzte und sonstige VertragspartnerInnen nach Aussage des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sichergestellt. Die
Anfragebeantwortung unterlässt es jedoch, die notwendigen Kapazitäten
an FachärztInnen pro Bundesland zu beziffern. Die Österreichische
Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (ÖGKJP) kommt demnach
auch zum Schluss, dass Österreich mit einer Zahl von 191
FachärztInnen, von denen mehr als die Hälfte nicht im Bereich Kinder-
und Jugendpsychiatrie tätig ist, im Vergleich zu Deutschland und der
Schweiz einen extremen Mangel an Kinder- und JugendpsychiaterInnen aufweist.
Auch der Versorgungsgrad pro Bundesland sei sehr heterogen: Gute Versorgung in
Vorarlberg, Kärnten und NÖ, geringe Versorgung im Burgenland, Wien,
Steiermark und Salzburg.
Die aktuellen Versorgungsdefizite beruhen nicht zuletzt darauf, dass in Österreich das medizinische Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie erst 2007 mit jahrzehntelanger Verspätung etabliert und in die gesundheitspolitische Planung aufgenommen wurde. Trotz der Mangelfachregelung für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist unklar, ob die erfolgte Lockerung tatsächlich zu einem höheren Angebot an Ausbildungsplätzen geführt hat. Die Finanzierung von neuen Ausbildungsstellen obliegt den Ländern und diese seien laut ÖGKJP bei der Umsetzung säumig. Das BMG räumt in seiner Anfragebeantwortung ein, dass dem Gesundheitsministerium aufgrund der Kompetenzverteilung und weil die Anerkennung als Ausbildungsstätte und die Beantragung von Ausbildungsstellen Sache der jeweiligen Rechtsträger ist, keine Informationen über die künftigen Entwicklungen von Ausbildungsstellen vorliegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, einen integrierten Versorgungsplan für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung für ganz Österreich und für jedes Bundesland einzeln erstellen zu lassen. Unter Einbeziehung der für eine kinder- und jugendpsychiatrische Vollversorgung erforderlichen Anzahl von FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ambulanten und tagesklinischen Einrichtungen und der notwendigen Bettenanzahl wird jährlich ein Soll-Ist-Vergleich angestellt, der geeignet ist, den Fortschritt bezüglich der Vollversorgung darzustellen.
Zudem wird vom Bundesministerium für Gesundheit ein Monitoring-Bericht bezüglich der aktuellen und künftigen Ausbildungsstellen zur FachärztIn für Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.