1645/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend 15a-Vereinbarung zu Sachleistungen beim Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen muss auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung weiterentwickelt werden. Gerade seit ihrer Einführung 2010 haben sich verschiedene Probleme gezeigt, die nun dringend angegangen werden müssen, um die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu einer entsprechenden sozialen Basisabsicherung, aber gleichzeitig auch zu einem Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt, umzubauen. Einen zu berücksichtigenden Punkt stellt etwa die Frage dar, wie Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung präziser auf die wesentlichen Ziele dieser ausgerichtet werden können. Unumgänglich ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob bestimmte Leistungen im Sinne einer besseren Lenkung, nicht als Sachleistungen angeboten werden sollen, statt darauf zu hoffen, dass mit den Geldleistungen von den Empfänger_innen bestimmte und widmungsgemäß positive Ausgaben getätigt werden.

Angesichts der Heterogenität von Leistungen und Zielgruppen ist  eine allgemeine Antwort, ob Geld- oder Sachleistungen in der Sozialpolitik besser geeignet sind, nicht pauschal zu geben. Unabhängig davon zeigen verschiedenste Studien, dass Sachleistungen am besten geeignet sind, um eine Basisversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Nachhaltigkeit einer Leistung sicherzustellen. Während viele mitteleuropäische Wohlfahrtsstaaten verstärkt zu Geldtransfers neigen, sehen wir in den Sozialsystemen der nordischen Staaten verstärkt dienst-/sachleistungsorientierte Modelle. Auf Basis dessen sehen wir in Bezug auf die Mindestsicherung Veränderungsbedarf. Eine Reform der Mindestsicherung sollte sich insbesondere auf einen Ausbau von Sachleistungen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Mobilität fokussieren.

Durch eine entsprechende 15a-Vereinbarung sollen die Bundesländer und Gemeinden entsprechende Sachleistungen für Bezieher_innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bereitstellen, sodass ihre Arbeitsmarktintegration gefördert werden kann, aber auch andere Begleiterscheinungen von Armutsgefährdung verhindert werden können (wie z.B. durch die Förderung von Kindern in sozial schlechter gestellten Familien in Bezug auf deren schlechtere Ausbildungssituation). Man erkennt derzeit verschiedene Hindernisse, die eine solche Rückkehr in den Arbeitsmarkt behindern. Gerade für Mütter stellt z.B. das unzureichende und nicht immer kostenlose Kinderbetreuungsangebot ein Hindernis dar, da diese ihren Betreuungspflichten nachkommen müssen. Gleichzeitig ergibt sich durch diese Problematik, dass Aus- und Weiterbildungen nicht besucht werden können bzw. diese grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden bzw. werden können. Gerade im ländlichen Raum, aber nicht zuletzt auch in urbanen Regionen, verhindert auch die eingeschränkte Mobilität dieser Personengruppen eine Erwerbstätigkeit. Besonders hervorzuheben ist letztlich auch die Bereitstellung eines angemessenen Wohnraumes, wobei hier von den Gemeinden die tatsächlichen Wohnkosten zu übernehmen sind, die in den jeweiligen Regionen als angemessen betrachtet werden.

 

Als Sachleistungen sind deshalb folgende Maßnahmen anzudenken:

Kinderbetreuung und Bildung:

·         Übernahme von Kosten in der Kinderbetreuung – dadurch kann sichergestellt werden, dass etwaige Kinderbetreuungspflichten nicht ausschlaggebend sind, ob man entweder arbeiten gehen kann bzw. ob man überhaupt die Möglichkeit hat, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. (Selbst wenn in Wien der Kindergarten für 0 - 6-Jährige schon gratis ist muss man dort z.B. Verpflegungskosten dazurechnen, in anderen Bundesländern sind die Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen höchst unterschiedlich. Ebenfalls aufgenommen werden könnten Sachleistungen im Hinblick auf ganztägige Schulformen etc.)

·         Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden nur mehr als Sachleistung angeboten (kein Nebeneinander von Geld- und Sachleistungen bei Fortbildungen – hier muss auch eine verpflichtende Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen anknüpfen. Wer diese Sachleistung nicht in Anspruch nimmt, erhält auch weniger Geldleistungen – damit würde diese Sachleistung das Äquivalent zur Kürzung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunwilligkeit. Gerade in diesem Zusammenhang ist auch eine Integrationspflicht zu beachten, so sollen Deutschkurse gleichgesetzt werden mit der Teilnahme an Beratungen/Schulungen des AMS und bei nicht erfolgter Teilnahme zu Leistungskürzungen führen.

Wohnen:

·         Übernahme von Miet- und Heizkosten unter Berücksichtigung eines „angemessenen Wohnraums“.

·         Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Kosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und richten sich nach den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden. Die Miete wird vom Staat direkt an den Vermieter der Wohnung geleistet. Für die ersten sechs Monate werden die Kosten für die bestehende Wohnung übernommen, nach sechs Monaten muss – sofern notwendig – nachgewiesen werden, dass eine angemessene Wohnunterkunft bezogen wird. Nach 12 Monaten wird nur mehr der Betrag überwiesen, der als angemessen gilt.

Mobilität:

·         Im Bereich der Mobilität soll sichergestellt werden, dass automatisch mit Gewährung der Mindestsicherung auch die Fahrtkosten (z.B. Monatstickets oder Jahrestickets) für die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde als Sachleistungen bereitgestellt werden, da so der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, aber auch eine entsprechende Mobilität für die Arbeitsplatzverfügbarkeit gegeben ist. Dies soll sich nicht nur auf den städtischen Bereich beziehen, sondern auch auf den ländlichen – sofern eine entsprechende Anbindung an Strukturen möglich ist, die für das tägliche Leben nötig ist. (Hier wird es immer Dörfer/Regionen geben, die öffentlich schlecht angebunden sind, wo man sich etwas anderes überlegen muss.)

Gerade diese Sachleistungen sind einerseits größtenteils von bundesländerspezifischen Gesetzgebungen abhängig, andererseits hängt die Bereitstellung auch von vielen unterschiedlichen regionalen bzw. kommunalen Spezifika ab, weshalb es zielführend erscheint im Rahmen einer 15a-Vereinbarung die Bereitstellung und die Mindeststandards dieser Sachleistungen zu regeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen eine 15a-Vereinbarung zu schaffen, die vorsieht, dass Bundesländer bzw. Gemeinden für Personen die eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen Mindeststandards an Sachleistungen bereitstellen, die dementsprechend in der Höhe der Geldleistung berücksichtigt werden. Die bereitgestellten Sachleistungen sollen dazu führen, dass Leistungen im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zielgerichteter bei den Bezieher_innen ankommen und eine entsprechende Lenkungswirkung haben, um ein rasche Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten. Als Sachleistungen bereitgestellt werden sollen insbesondere:

·         Wohnraum (durch Übernahme von Miet- und Heizkosten unter Berücksichtigung eines „angemessenen Wohnraums“)

·         Kinderbetreuungsplätze

·         Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

·         Mobilität (durch Bereitstellung entsprechender Tickets)."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.