1647/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung einer Transparenzdatenbank im Sozialbereich für
auszahlende und beratende Stellen

 

Gerade im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zeigt sich eine enorme Komplexität und Vielschichtigkeit von Strukturen auf verschiedenen Ebenen, die Menschen sozial absichern sollen. Dabei kann diese stark zersplitterte Struktur zu Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten führen. Gleichzeitig führt diese Struktur zu einem hohen Verwaltungsaufwand und einer Vielzahl von Interaktionen zwischen verschiedenen auszahlenden und beratenden Stellen. Diese Problematik bezieht sich nicht nur auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung, sondern zieht sich durch den gesamten Sozialbereich.

Insbesondere bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung wird aber diese Struktur am besten sichtbar, was auch der Rechnungshofbericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (Reihe Bund 2014/9) aufzeigt: "Der RH verwies auf die hohe Komplexität und Vielschichtigkeit der Mindestsicherung, die an sich bereits aus drei Teilen (Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe) bestand, und von verschiedensten Zuwendungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden begleitet werden konnte, und darüber hinaus noch durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ergänzt wurde. Nach Ansicht des RH erschweren diese Komplexität sowie die damit verbundenen unterschiedlichen Anlaufstellen und Finanzströme die Transparenz und Überschaubarkeit der Mindestsicherung wesentlich (...)." Gerade bei der Mindestsicherung ergibt sich immer wieder die Problematik, dass verschiedene andere Leistungen gegengerechnet werden müssen, und dass Informationen über diese anderen Leistungen teils mühsam eingeholt werden müssen.

 

/download/attachments/19797143/Mindestsicherung_1.jpg?version=1&modificationDate=1458051254000&api=v2

Diese hohe Komplexität der Zahlungsströme und der verschiedenen Anlaufstellen im Sozialbereich war auch mit ausschlaggebend für die Entschließung des Nationalrates vom 7.7.2010 (108/E XXIV. GP), eine Transparenzdatenbank einzurichten. Auch wenn die vorgeschlagene Schaffung von mehr Leistungstransparenz einen anderen Hintergrund hatte, wäre die Umsetzung ein wesentlicher Schritt gewesen. Von dieser Entschließung ist wenig übrig geblieben, obwohl gerade im Sozialbereich dadurch eine bessere und zielgerichtete Versorgung von Bedürftigen ermöglicht worden wäre, auch wenn das nicht das ursprüngliche Ziel der Entschließung war.

Höhere Transparenz in diesem Bereich hat nicht das Ziel, die entsprechenden Bezugsdaten und persönliche Informationen öffentlich zu machen, sondern den auszahlenden und beratenden Stellen schnell und unbürokratisch Informationen über betroffene (potenzielle) Leistungsbezieher_innen zu geben. Damit kann gewährleistet werden, dass die Betroffenen schneller jene Hilfe erhalten, die sie benötigen. Gleichzeitig kann so sichergestellt werden, dass die auszahlenden und beratenden Stellen auch jene relevanten persönlichen Informationen schneller erhalten, die nötig sind, um Maßnahmen für diese Personen zu treffen, die ihre soziale Absicherung, sowie mittelfristig deren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen – z.B. durch eine Erwerbstätigkeit – fördern.

Die Umsetzung einer solchen Transparenzdatenbank hat auf Rechtssicherheit in Bezug auf Persönlichkeitsrechte – insbesondere im Bereich des Datenschutzes – besondere Rücksicht zu nehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass nur die jeweiligen auszahlenden und beratenden Stellen Zugriff auf die relevanten Informationen erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, mit den Sozialversicherungsträgern, dem Arbeitsmarktservice, den Bundesländern und den Gemeinden in Verhandlungen zu treten, um eine Transparenzdatenbank im Sozialbereich für auszahlende und beratende Stellen zu schaffen. Diese Transparenzdatenbank soll dazu dienen, Verfahren zur Anerkennung von Leistungen zu beschleunigen. Gleichzeitig sollen mit dieser Transparenzdatenbank Maßnahmen für Einzelpersonen zielgerichteter umgesetzt werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.