1648/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Verbesserung der Datenlage im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen muss auch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung weiterentwickelt werden. Gerade seit ihrer Einführung 2010 haben sich verschiedene Probleme gezeigt, die nun dringend angegangen werden müssen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu einer adäquten sozialen Basisabsicherung, aber gleichzeitig auch zu einem Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt, umzubauen. Einen zu berücksichtigenden Punkt stellt die Frage dar, wie Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung präziser und rascher auf die angestrebten Ziele ausgerichtet werden können. Gerade hier zeigt sich ein enormes Informationsdefizit: Die unzureichende Datenlage verhindert die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen.

Bereits im Rechnungshofbericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (Reihe Bund 2014/9) wurde Kritik an der Datenlage von Seiten des Rechnungshofes vorgebracht: Der RH kritisierte, "dass in den Ländern Tirol und Vorarlberg Daten, die zu einer wirksamen Steuerung der Mindestsicherung und für Auswertungen erforderlich waren, teilweise fehlten oder mangelhaft waren und nur unter großem Aufwand erhoben werden konnten." Deshalb forderte der RH "Maßnahmen zur Verbesserung der Mindestsicherungsdaten, (diese) wären unter Beachtung des Kosten–Nutzen–Verhältnisses von Bund und Ländern zu erarbeiten, um vollständige und umfangreiche Datenauswertungen und Wirkungsanalysen vornehmen zu können".

Die Dokumentation von Statistiken bezüglich der BMS ist mangelhaft. Knapp 6 Jahre nach der Beschlussfassung im Nationalrat und 5 Jahre nach Abschluss der Implementation auf Länderebene ist es beispielsweise noch immer nicht möglich, die durchschnittliche Bezugsdauer der BMS für alle Bundesländer zu verifizieren. Unter anderem werden Statistiken zu Pflegeleistungen oder Leistungen zur Hilfe der Erwerbsbefähigung nicht systematisch erfasst. Insbesondere in folgenden Punkten sehen wir den Ausbau der Datenerfassung als zwingend notwendig an:

·         Erwerbsfähigkeit: Wie viele Personen im Erwerbsalter sind tatsächlich erwerbsfähig?

·         Wie viele Personen, die erwerbsfähig und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind Vollbezieher_innen?

·         Zusätzliche Klassifizierung bei Minderjährigen

·         Obwohl in einigen Bundesländern die Behindertenhilfe (im Sinne von Sicherstellung eines finanziellen Existenzminimums für Menschen mit Beeinträchtigungen in Privatwohnungen) via BMS organisiert ist und teilweise auch eigene Mindeststandards für diese Personengruppe existieren,  werden diese Personen in der Statistik nicht als eigene Gruppe ausgewiesen. Es braucht deshalb die eigenständige Nennung der Zahl der volljährigen Bezieher_innen von erhöhter Familienbeihilfe.

·         Dauer des BMS-Bezuges nach erwerbsfähig und nichterwerbsfähig erfasst.

·         Verbindliche Ausweisung, ob die BMS aufstockend gewährt wird („Aufstocker_innen").

·         Auflistung der durchschnittlichen Einkommen von Aufstocker_innen nach verschiedenen soziodemographischen Merkmalen.

·         Angabe von Sanktionierungen nach Gründen, Dauer und Höhe nach verschiedenen soziodemographischen Merkmalen.

·         Antragsstatistiken: Angabe, wie viele Anträge auf Kernleistungen der BMS positiv/negativ beschieden wurden.

·         Im Falle eines negativen Bescheids, Angabe von Statistiken nach verschiedenen Begründungen klassifiziert.

Gerade diese Informationen sind unumgänglich, um Maßnahmen zu setzen, sodass die Arbeitsintegration von Mindestsicherungsbezieher_innen, aber auch die Treffsicherheit der Leistung verbessert werden kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass eine verbesserte und einheitlich strukturierte Datenerfassung durch die Bundesländer umgesetzt wird und auch ein laufender Austausch der Daten mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sichergestellt wird. Die verbesserte Datenerfassung soll von der Bundesregierung dafür genutzt werden, die Ziele der Bedarfsorientierten Mindestsicherung durch zielgerichtetere Leistungsangebote besser zu erreichen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.