1651/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend die Wahl von Staaten oder deren Vertretern bzw. deren Angehörigen in internationale Gremien

 

Im März 1950 wurde zum letzten Mal ein Mensch durch ein österreichisches Gericht zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet. Am 7. Februar 1968 hat Österreich endgültig die Todesstrafe durch einen einstimmigen Beschluss des Nationalrats abgeschafft. Mittlerweile haben alle Europäische Staaten, mit der Ausnahme von Weißrussland und Russland, ebenfalls die Todesstrafe abgeschafft. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union. Auch in den Vereinten Nationen wächst der Widerstand gegen diese grausame und unmenschliche Strafe. Ein erster Durchbruch gelang 2007 durch die Verabschiedung von Resolution A/RES/62/149 durch die UN-Generalversammlung. Diese wurde von den nachfolgenden Resolutionen A/RES/63/168 und A/RES/65/206 in den Jahren 2008 und 2010 bestärkt. Dieser internationalen Entwicklung folgend, haben alleine im letzten Jahr vier weitere Staaten die Todesstrafe abgeschafft.

Dennoch ist die Todesstrafe noch immer in 96 Staaten gesetzlich verankert, und 25 von diesen haben 2015 die Todesstrafe auch vollstreckt (darunter leider auch Demokratien wie Japan und die USA), das sind um drei mehr als 2014. Besonders beunruhigend ist, dass die Zahl der Hinrichtungen laut Amnesty International 2015 im Vergleich zum Vorjahr um +54% gestiegen ist. Es besteht also die Gefahr, dass der positive langjährige Trend zur Abschaffung der Todesstrafe gestoppt wird, und dass die Todesstrafe neuerlich Salonfähigkeit erlangt.

Unter diesen Umständen ist es Österreichs Pflicht, sich im Sinne einer aktiven Förderung der Menschenrechte für die baldige und vollständige Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Österreichs Außenpolitik muss von Werten getragen werden und nicht nur von kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen. Der österreichische Beitrag im Kampf gegen die Todesstrafe darf sich keinesfalls in mahnende Worte erschöpfen, sondern muss sich auch mutig in konkrete Taten verwirklichen.

In diesem Sinne erscheint es moralisch vollkommen unangebracht und politisch kontraproduktiv, Länder zu unterstützen, in denen staatlich sanktioniertes Morden Teil der Rechtsordnung ist. Insbesondere ist die Wahl von solchen Staaten in die Gremien der Vereinten Nationen oder anderer internationaler staatlicher Organisationen inkompatibel mit dem Anspruchs Österreich zur Förderung der menschlichen Würde und der globaler Durchsetzung der Menschenrechte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, bei der Wahl von Staaten oder deren Vertretern bzw. deren Angehörigen in internationale Gremien, die Stimme Österreichs auf keinen Fall solchen Staaten bzw. Personen zu geben, die die Todesstrafe noch nicht de-iure abgeschafft oder noch kein offizielles Moratorium zur Abschaffung selbiger verkündet haben. Dies bezieht sich auf die Hauptorgane der Vereinten Nationen (UN-Generalversammlung, UN-Sicherheitsrat, Generalsekretär, IGH, UN-Wirtschafts- und Sozialrat), auf die Nebenorgane der Vereinten Nationen (UNDP, UNEP, UNICEF, UNCTAD, UNHCR, OCHA, usw…) , auf die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UNESCO, FAO, ILO, WHO, usw…) sowie auf sonstige internationale staatliche Organisationen (Weltbank, Internationaler Währungsfonds, WTO, usw..). Das BMEIA wird weiters aufgefordert, die Liste der betroffenen Länder auf seine Webseite zu veröffentlichen.“



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.