1654/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien

ee

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend  Maßnahmen zur Vermeidung und zum besseren Recycling von Kaffeekapseln

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Kaffeekapselsysteme erfreuen sich bei Konsumentinnen und Konsumenten immer größerer Beliebtheit. Mehr als ein Drittel aller Kaffees kamen laut einer Gfk-Studie im Jahr 2014 aus Kapselmaschinen. Viele Kaffeetrinkerinnen und Kaffeetrinker nehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten für Kapselkaffee in Kauf, beziehungsweise übersehen, dass die Kilopreise von Kapselkaffee bis zu 90 Euro betragen, während sogar zertifizierter Kaffee aus fairem Handel für weniger als 15 Euro zu haben ist. Bei einem durchschnittlichen Kaffeekonsum von acht Kilo pro Jahr können auf diesem Weg Mehrkosten in der Höhe von 400 bis 600 Euro entstehen.

 

Kaffeekapseln können nicht nur einen Kostenfalle für Konsumentinnen und Konsumenten sein, sondern sind auch aus ökologischer Sicht bedenklich. Jede Tasse Kapselkaffee enthält 5-6 Gramm Kaffee, verursacht aber 1,5 Gramm Abfall. Bei einem geschätzten Umsatz von etwa 200-300 Millionen Kapseln im Jahr kommt da schon ein ziemlicher Müllberg zusammen. In den meisten Fällen sind die Kapseln aus Aluminium, das in der Herstellung besonders Energie und Ressourcenintensiv ist. Aluminium kann zwar gut recycelt werden, doch einerseits verursacht auch das Recycling Energie- und Ressourcenverbrauch und andererseits stellt sich die Frage, in welcher Qualität und Quantität Kaffeekapseln tatsächlich recycelt werden.

 

Offiziellen Zahlen über verkaufte Mengen, Sammlung und Recycling von Kaffeekapseln gibt es keine. Grund dafür ist der Umstand, dass Kaffeekapseln laut Verpackungsverordnung gar nicht als Verpackung definiert sind. Normalerweise sind Inverkehrsetzer von Verpackungen verpflichtet, Verpackungen entweder selbst zurückzunehmen oder an einem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Für jede verkaufte Verpackung ist somit auch eine Entsorgungs- bzw. Lizenzgebühr zu bezahlen.

 

Aus umweltpolitischer Sicht ist das vollkommen unverständlich: Kaffeekapseln produzieren pro Kilogramm Kaffee wesentlich mehr Verpackungsmüll als z.B. vakuumverpackter Espresso-Kaffee, gelten aber nicht als Verpackung und somit auch befreit von der Entsorgungsgebühr. Anstatt die höheren Umweltkosten zu übernehmen, sind Hersteller von Kapselkaffee von den diesbezüglichen Beitragsleistungen sogar befreit! Einige Kapselhersteller haben zwar auf freiwilliger Basis Sammel- und Verwertungssysteme ins Leben gerufen, einheitliche Standards sowie eine flächendeckende Produzentenverantwortung für die mittlerweile vielen Anbieter von Kaffeekapseln gibt es allerdings nicht.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, bis Ende 2016 Maßnahmen zur Vermeidung sowie zum besseren Recycling von Kaffeekapseln zu ergreifen.

Insbesondere

-       sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erhebung von Verkaufs-, Sammel- und Recyclingzahlen von Kaffeekapseln geschaffen werden,

-       sowie die Möglichkeiten zur Einführung einer Umweltabgabe oder eines Pfandsystems für Kaffeekapseln überprüft werden.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.