1658/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ,

 

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Anonyme statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich“

 

Da Abtreibungen in Österreich nicht meldepflichtig sind, existieren keine amtlichen Zahlen. Die Aussagekraft von allen Statistiken hängt aber entscheidend von der Genauigkeit  und Vollständigkeit der zu erhebenden Daten ab. Eine statistische Erfassung aller Schwangerschaftsabbrüche würde eine entsprechende Rechtsgrundlage benötigen und müsste neben den in Krankenanstalten durchgeführten Abtreibungen auch jene in ärztlichen Ordinationen erfassen. Diesbezüglich müsste eine umfassende anonymisierte  Meldepflicht für alle medizinischen Institutionen geschaffen werden. Das würde auch dem nahezu in allen EU-Ländern üblichen Standard entsprechen.

 

Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa ohne konkretes Zahlenmaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen. Derzeitigen Schätzungen zufolge sollen pro Jahr zwischen 30.000 bis 80.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Das ist die Bandbreite, die allgemein angenommen wird. Zum Vergleich: Schweden hat bei 9,5 Mio. Einwohnern 37.000 registrierte Abtreibungen, Deutschland mit 80 Mio. Einwohnern registrierte 106.000.

 

Wenn man nun die Geburtenraten (Geburten in Österreich 2014: 81.722) diesen Schätzungen gegenüberstellt, gewinnt man im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern den Eindruck, dass sich in Österreich eine exzessive Abtreibungsrate herausgebildet hat, die von der Gesellschaft stillschweigend toleriert wird. Das ist ethisch nicht argumentierbar und weder gesellschaftspolitisch noch bevölkerungswissenschaftlich  zu tolerieren.

 

Demographisch hochgerechnet bedeutet dies nämlich auch, dass sich die österreichische Bevölkerung de facto in den nächsten Jahrzehnten sukzessive abschafft. Für den Bestand einer Population ist eine Geburtenraten von 2,1 Kinder/Frau notwendig – in Österreich liegt sie bei 1,4/Frau. Dies ist vor allem insofern bedenklich, als die Regierung nicht müde wird, uns ständig mitzuteilen, dass die österreichische Bevölkerung einerseits immer älter wird, andererseits aber vor sich hin schmilzt – und die Regierung trotzdem keinerlei Akzente setzt, den Nachwuchs zu fördern. Die Tatsache unserer geringen Vermehrungsfreudigkeit ist also in jeder Hinsicht ein gesamtgesellschaftliches und durch viele Ursachen begründetes Phänomen, dem sich Politik und Öffentlichkeit stellen müssen.

 

Die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind zweifellos unterschiedlich. Tatsächlich kann aber ein Schwangerschaftsabbruch niemals einer Verhütungsmethode gleichgesetzt oder infolge der „Schweige-Kultur“  als eine „Verhütung im Nachhinein“ akzeptiert werden. Leider liegt diese Interpretation durch  die offensichtlich sehr hohe Zahl der Abbrüche aber nahe. Vor allem im urbanen Bereich werden Schwangerschaftsabbrüche fast schon „inflationär“ betrieben. Hier gilt es also, gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen und das kann nur mit  validen Zahlen  und anonymen Registern gelingen.

 

In Österreich gibt es überdies vor einem Schwangerschaftsabbruch weder eine verpflichtende Beratung  noch inhaltlichen Vorgaben für die ärztliche Konsultation und kaum Forschung bzw. Statistiken über die Motive, die zu einer Abtreibung führen. Diese Daten wären aber als Basis für die Schaffung geeigneter Maßnahmen, die den von einer ungewollten Schwangerschaft betroffenen werdenden Müttern und Vätern helfen könnten, essentiell notwendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine verpflichtende, anonymisierte statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen beinhaltet.“

 

 

 

Formell wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen!