1659/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Senkung der Körperschaftsteuer auf 12,5% auf nicht entnommene Gewinne

Österreich verliert in allen relevanten Standort- und Innovations-Rankings seine gute internationale Position. Dies geht unter anderem aus dem neuen Deloitte Radar (http://www2.deloitte.com/at/de/seiten/ueber-deloitte/artikel/deloitte-radar.html) hervor. Ein Grund – neben anderen Ursachen wie verabsäumte Bildungsreformen, bürokratische Hindernisse für die Wirtschaft, etc.  – ist, dass Arbeitskraft vor allem für junge Unternehmen und Start-ups zu teuer ist. Dabei kämpft Österreich mit hoher Arbeitslosigkeit. Beschäftigungsimpulse wären also dringend notwendig. In dieser Situation müssen die Rahmenbedingungen endlich so geändert werden, dass Unternehmen wieder mehr Menschen anstellen. Mehr noch: Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Unternehmen gehalten werden, die dafür sorgen, dass Österreich auch in den nächsten Jahrzehnten als innovatives Land gilt. Österreich ist eines von nur vier europäischen Ländern, in dem die Arbeitslosenrate weiter steigt, wie die neusten Berechnungen die Europäischen Kommission aufzeigen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Politik derzeit ist daher, Rahmenbedingungen für Unternehmertum zu verbessern, damit diese Arbeitsplätze schaffen können.

Ein Möglichkeit ist, die Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne zu senken. Österreich befindet sich derzeit mit der Höhe des Körperschaftsteuersatzes im europäischen Mittelfeld. Anderseits befindet sich Österreich am absteigenden Ast wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit oder um die Arbeitslosigkeit handelt.

Unser Vorschlag ist eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 12,5% auf nicht entnommene Gewinne. Entnommene Gewinne sollen wie bisher mit dem Regelsteuersatz von 25% versteuert werden. Diese Regelung steigert die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs, führt zu mehr Investitionen und dadurch mehr Beschäftigung schaffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine Senkung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne auf 12,5% vorsieht." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.