1664/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden und konsumentenfeindlichen  Schaumweinsteuer

 

Rund zwei Jahre nach Einführung der 'Schaumweinweinsteuer' stehen die heimischen Marken-Sekthersteller unter gewaltigem Druck. So hat der Sektmarkt seither rund fünf Millionen Flaschen – das entspricht mehr als 20% - verloren. Zeitgleich erzielt der italienisch dominierte und von der Steuer nicht betroffene Prosecco/Frizzante Markt Zuwächse von über 15%.

Der durch die Sektsteuer verursachte Rückgang der Nachfrage nach österreichischem Sekt trifft vor allem die im Weinanbau und in der Sektproduktion in Österreich beschäftigten Menschen. Durch den Absatzrückgang sind in österreichischen Sektkellereien und im Weinbau einige hundert Arbeitsplätze verloren. Die Einführung der Sektsteuer hat sich als sozial und volkswirtschaftlich schädlich erwiesen. Die Kunden werden zudem abgehalten österreichische Produkte zu kaufen.

Die Haushaltseinnahmen liegen mit 18,5 Mio. Euro weit hinter den Erwartungen. Unter Berücksichtigung und Abzug der Kosten für Verwaltung, für verlorene Arbeitsplätze sowie der fehlenden Umsatzsteuer sind die Einnahmen marginal. Im Gegenzug aber gehe den heimischen Sektherstellern, ihren Zulieferbetrieben und den heimischen Weinbauern allmählich die Luft aus. Vor diesem Hintergrund sollte diese wirtschaftsfeindliche, wettbewerbsverzerrende und standortgefährdende Steuer umgehend beseitigt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage einzubringen, die eine unverzügliche Abschaffung der wettbewerbsverzerrenden und konsumentenfeindlichen Schaumweinsteuer beinhaltet.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.