1672/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

beith

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend existenzsicherndes Einkommen für Menschen im geschützten Arbeitsbereich

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In Österreich arbeiten ca. 24.000 Menschen in sogenannten „geschützten Werkstätten“ ohne Entgeltanspruch und ohne Einbeziehung in das SV-System. Für ihre Arbeitsleistung bekommen sie lediglich ein Taschengeld.

Das widerspricht den Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention. In Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ ist das Recht von Menschen mit Behinderungen enthalten, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.

Menschen mit Behinderung, die in sogenannten ‚Geschützten Werkstätten‘ arbeiten, müssen endlich einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommen, damit sie aus eigener Kraft ihre Lebenshaltungskosten bestreiten können. Die Taschengeldregelung ist diskriminierend und macht Menschen von Sozialleistungen abhängig.

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist als Maßnahme die Schaffung einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderungen in der Beschäftigungstherapie enthalten. BMASK und Länder sollten diese Maßnahme bereits 2015 umgesetzt haben. Eine Arbeitsgruppe von BMASK und Ländern arbeitet seit 2009 (!) an diesem Thema.

Auch im derzeit gültigen Regierungsprogramm ist eine eigenständige Absicherung bei Tätigkeiten in Werkstätten und eine Stärkung der Durchlässigkeit zwischen Drittem und Erstem Arbeitsmarkt sowie eine Forcierung und Stärkung der Arbeitskräfteüberlassung aus Werkstätten in den Ersten Arbeitsmarkt enthalten.

Eine Abkehr vom Entweder-Oder-Ansatz (Werkstatt oder allgemeiner Arbeitsmarkt) ist notwendig. Wie aus einer kürzlich von der Behindertenanwaltschaft vorgestellten Studie hervorgeht, zeigen österreichische und internationale Erfahrungen auch die Notwendigkeit von Kombinationen und Übergängen von geschützter Arbeit und Regelarbeitsmarkt.. Zwischenmodelle sorgen für bedarfsgerechte Arbeitsmöglichkeiten mit Leistungsanspruch und Entlohnung.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird auf gefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern für Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, Maßnahmen zu setzen um folgende Punkte umzusetzen:

 

-       sozialversicherungsrechtliche Absicherung

-       existenzsicherndes Einkommen statt Taschengeld

-       arbeitsmarktnahe, sozialversicherungsrechtlich abgesicherte Zwischenmodelle der unterstützen Beschäftigung zwischen geschützter Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt

-       gezielte Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt durch spezifische Maßnahmen mit stärkerer Personenzentrierung und individueller Förderung

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.