1674/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Christine Muttonen,
Dr. Franz-Joseph Huainigg, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bedeutung der Vereinten Nationen

 

Mehr als 70 Jahre nach ihrer Gründung sind die Vereinten Nationen bedeutsamer denn je. Gerade angesichts der aktuellen weltpolitischen Herausforderungen zeigt sich, wie wichtig die Vereinten Nationen und ihre Grundprinzipien, nämlich der Einsatz für Frieden und internationale Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie nachhaltige Entwicklung und internationale Zusammenarbeit sind.

Aktuell versorgen sie Millionen Flüchtlinge weltweit, vermitteln in Krisenregionen zwischen Konfliktparteien, schützen Zivilisten, und setzen sich für eine rasche Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie des Klimaabkommens ein. Über 100.000 UNO-Blauhelme sind in 16 Friedensoperationen im Einsatz.

Österreich ist den Vereinten Nationen am 14. Dezember 1955 beigetreten. Seit den mehr als 60 Jahren österreichischer Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen stellt der Multilateralismus mit den Vereinten Nationen als Zentrum eine wesentliche Säule der österreichischen Außenpolitik dar. Gerade für ein kleines Land ist internationale Kooperation im Rahmen multilateraler Einrichtungen unverzichtbar. Als einem von vier Amtssitzen der Vereinten Nationen kommt Österreich auf internationaler Ebene dabei eine bedeutende Rolle zu.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1.    die Arbeit der Vereinten Nationen weiterhin als zentrales Element  der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik aktiv zu unterstützen;

 

2.    Österreich weiterhin als Ort des internationalen Dialogs und der Vermittlung zu positionieren und den Amtssitz Wien zu stärken;

 

3.    das Engagement der Vereinten Nationen bei ziviler Krisenprävention, Friedensvermittlung und Konfliktbeilegung voranzutreiben;

 

4.    den langjährigen Einsatz österreichischer Blauhelme zur weltweiten Friedenssicherung aufrechtzuerhalten und die eingeleiteten Reformbestrebungen bei internationalen Friedensoperationen zu unterstützen;

 

5.    das österreichische  Engagement im Bereich nuklearer und konventioneller Abrüstung mit Nachdruck fortzusetzen;

 

6.    die wichtige Rolle der Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte, Humanitäres und Rechtsstaatlichkeit zu stärken und

sich aktiv für die Umsetzung der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.