1675/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten DI Nikolaus Berlakovich; Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc.; Erwin Preiner

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend keine Patentierung von Pflanzen und Tieren

 

Mit Entscheidung G2/12 und G2/13 hat die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts endgültig über die Patente auf Tomaten und Brokkoli entschieden. Dabei hat das Patentamt zur großen Verwunderung vieler und entgegen der eigentlichen Rechtsmeinung klargestellt, dass Patente auf Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet wurden, weiterhin erteilt werden können.

 

Die Vielfalt der heimischen Produkte unserer Bäuerinnen und Bauern darf insbesondere auch im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten durch Patente nicht eingeschränkt werden.

Pflanzen sind eines unserer höchsten Güter, sie sind keine Erfindung der Menschen sondern Produkte der Natur und der Entwicklung der Pflanzenzüchtung.

 

Europäische Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen sowie die EU-Biopatenrichtlinie 98/44/EG. Die österreichische Bundesregierung und insbesondere die zuständigen Bundesminister haben sich schon klar gegen die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren auf Europäischer Ebene ausgesprochen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich in der Europäischen Union und im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens weiterhin für ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren, die im Wesentlichen aus  biologischen Verfahren gewonnen werden, auszusprechen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.