1676/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Elisabeth Pfurtscheller

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken

 

 

Die Unterstützung für MenschenrechtsverteidigerInnen ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union in ihren Außenbeziehungen und auch für Österreich ist dieses Anliegen von erheblicher Relevanz.

 

Die Definition des Begriffs „Menschenrechtsverteidiger“, wie er in den Leitlinien der Europäischen Union verstanden wird, beruht auf Artikel 1 der Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen. Im genannten Artikel 1 heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hin zu wirken.“

 

MenschenrechtsverteidigerInnen sind Einzelpersonen, Gruppen und Organe der Gesellschaft, die allgemein anerkannte Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen – selbstverständlich nur gewaltfrei. 

 

Die UNO-Deklaration von MenschenrechtsverteidigerInnen im Jahr 1998 war ein großer Fortschritt. Nichts desto trotz haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Staaten Gesetze erlassen, welche die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen massiv erschweren oder gar kriminalisieren.

 

Zielscheibe autoritärer Regime sind gegenwärtig häufig kritische JournalistInnen und Online-AktivistInnen. Österreich hat mit seinen Initiativen im Menschenrechtsrat und der Generalversammlung betreffend die Sicherheit von JournalistInnen bewirkt, dass die Problematik der Straflosigkeit dieser Verbrechen nunmehr auch international stärkere politische Beachtung findet, was sich positiv auf die Arbeit u.a. der UN, UNESCO, OSZE, Europarat und anderen Regionalorganisationen auswirkt.

 

Auch die österreichische Entwicklungspolitik unterstützt derzeit im Rahmen von insgesamt dreizehn verschiedenen Projekten die Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht:

 

1.    gemeinsam mit den EU-Partnern alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten einzusetzen sowie gegen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen MenschenrechtsverteidigerInnen;

 

2.    die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen zu fördern und sich regelmäßig mit Menschenrechtsorganisationen über einen besseren Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen auszutauschen und zugunsten von Einzelfällen eng miteinander zu kooperieren;

 

3.    Staaten, die nicht willens oder fähig sind, MenschenrechtsverteidigerInnen zu schützen, auf die einstimmig verabschiedete VN-Erklärung zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen sowie auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem VN-Zivilpakt und -Sozialpakt hinzuweisen;

 

4.    die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters für MenschenrechtsverteidigerInnen weiterhin zu unterstützen und international dafür zu werben, dass er von den Regierungen zu einem Besuch eingeladen wird;

 

5.    sich innerhalb der OSZE, insbesondere während des österreichischen OSZE-Vorsitzes 2017 für die Umsetzung der OSZE-„Guidelines on the Protection of Human Rights Defenders“ stark zu machen;

 

6.    weiterhin gemeinsam mit den EU-Partnern in betroffenen Ländern Justizreformen anzumahnen und zu unterstützen, damit die Straflosigkeit beendet wird und die Opfer entschädigt werden;

 

7.    gemeinsam mit den Partnern in der EU für eine konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen einzutreten, insbesondere auf wirksame Maßnahmen zur Bekanntmachung der Leitlinien unter MenschenrechtsverteidigerInnen, auch in ländlichen Regionen und durch Übersetzung in lokale Sprachen die Sensibilisierung  des diplomatischen Personals für die Bedeutung und Umsetzung der EU-Leitlinien, die Benennung von überwiegend oder ausschließlich für Menschenrechtsfragen zuständigen Verbindungsbeamten in den EU-Delegationen und eine benutzerfreundliche Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Website zu drängen;

 

8.    soweit möglich eine systematische Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen bzw. von Bedrohungen von MenschenrechtsverteidigerInnen und Angriffen auf sie und ihre Familien, die Erarbeitung von weiteren praxisorientierten lokalen Strategien zur Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Gruppen, eine verstärkte öffentliche Unterstützung von MenschenrechtsverteidigerInnen, u. a. durch jährliche Treffen mit DiplomatInnen, Einladungen zu Veranstaltungen, Erklärungen und Prozessbeobachtungen zu verlangen;

 

9.    über die EU-Ratsarbeitsgruppe für Menschenrechte COHOM die Umsetzung der Leitlinien und der auf MenschenrechtsverteidigerInnen und Zivilgesellschaft bezogenen Punkte des EU-Aktionsplans sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.