1677/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Verbesserung der Menschenrechtslage in Bahrain

 

 

Im Frühjahr 2011, unter dem Einfluss von Protesten im arabischen und nordafrikanischen Raum, forderten zehntausende Menschen bei Demonstrationen in Bahrain Reformen. Insbesondere wurde von dem mehrheitlich schiitischen Bevölkerungsteil eine stärkere Beteiligung an den politischen Prozessen im Land von den zum Großteil sunnitischen Entscheidungsträgern gefordert.

 

Im Zuge dieser Proteste kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften und zu einer Vielzahl an Menschenrechtsverletzungen, u.a. Polizeigewalt, Eigentumszerstörungen, willkürliche Verhaftungen, systematische Folter, weit verbreitete Straflosigkeit und Verletzung von Verfahrensrechten. Seit Beginn der Unruhen werden im Zusammenhang mit Vorwürfen des Terrorismus zunehmend auch Todesstrafen ausgesprochen. Allein im Jahr 2015 haben Gerichte in Bahrain sieben neue Todesurteile verhängt. Bisher wurde jedoch, auch aufgrund des internationalen Drucks, kein Urteil vollstreckt.

 

Die Vorfälle wurden von der von König Hamad bin Isa Al Khalifa eingeladenen Bahrain Independent Commission of Inquiry (BICI) untersucht und dokumentiert. Die Bereitschaft der Regierung, die Empfehlungen des im November 2011 veröffentlichten Berichts der Untersuchungskommission umzusetzen, mündete auch in eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage. So wurden mehrere Institutionen zum Schutz der Menschenrechte gegründet bzw. reformiert: Ministerium für Menschenrechte, Ombudsmann, Komitee für die Rechte von Gefangenen. Es wurde auch ein „Nationales Institut für Menschenrechte“ gegründet, dessen Tätigkeit jedoch bisher nicht alle Erwartungen erfüllt hat. Trotz mancher Bemühungen sind wesentliche Empfehlungen im BICI-Bericht nach wie vor nicht umgesetzt worden und die Meinungsäußerungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit bleiben sehr eingeschränkt.

 

Die politische Lage ist weiterhin sehr angespannt. Die Parlamentswahlen im November 2014 haben nicht aus der politischen Sackgasse geführt und wurden von der größten Oppositionsgruppe Al-Wefaq boykottiert. Die Regierung wirft der Opposition vor, dass alle Angebote in einen Dialog einzutreten, durch deren mangelnde Kompromissbereitschaft gescheitert seien. Weiterhin sehen sich jedoch Regierungskritiker, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger Repressionen und Verfolgung ausgesetzt. Folter und Misshandlungen sind nach wie vor eine weit verbreitete Praxis der Sicherheitskräfte, die nur sehr unzureichend strafrechtlich verfolgt werden. In letzter Zeit wurde auch zahlreichen Personen die Staatsbürgerschaft willkürlich entzogen.

 

Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wird die kritische Menschenrechtslage in Bahrain regelmäßig von einer Staatengruppe angesprochen, zu der auch Österreich gehört.  Zuletzt wurde im Rahmen der 30. Tagung des Menschenrechtsrats im September 2015 eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Dabei wurde insbesondere die kritische Situation im Bereich der Versammlungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, sowie fehlende Garantien eines rechtstaatlichen Verfahrens für Beschuldigte aufgegriffen und Bahrain aufgefordert, die Empfehlungen der BICI vollständig umzusetzen. Nicht alle EU-Partner unterstützen ein gemeinsames Vorgehen der EU zu Bahrain.

 

Fortschritte zu kritischen Menschenrechtsproblemen des Landes sind eine wesentliche Voraussetzung, um zu einer Lösung der politischen Probleme des Landes beizutragen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres werden ersucht:

 

-       auf bilateraler Ebene, im Rahmen der EU und des UN-Menschenrechtsrats die Menschenrechtslage in Bahrain zu thematisieren und darauf hinzuwirken, dass Menschenrechte in Bahrain geachtet und eingehalten werden, und Bahrain zu Reformbemühungen und zur Anpassung der Gesetze an internationale Menschenrechtsstandards zu bewegen;

 

-       die Bemühungen im Rahmen der EU für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu Menschenrechten mit Bahrain zu unterstützen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.