1679/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 28.04.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Gutachten zur Wirksamkeit von Diesel-Additive

 

Zusätze, die dem Dieselkraftstoff beigemischt werden, sind in Österreich als Energieeffizienzmaßnahme gemäß Energieeffizienzgesetz anerkannt, wenn ein Gutachten diesen Einsparungseffekt auf der Grundlage von in Österreich repräsentativen Treibstoffen nachweist. Diese Gutachten wurden allerdings bis dato u.a. unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse nicht veröffentlicht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, ob die Einsparungen tatsächlich erreicht wurden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgefordert, sich für eine Veröffentlichung jener Teile der Gutachten über die Wirksamkeit von Reinhaltungs- und Reinhalteadditiven für Dieselkraftstoffe (zur Dokumentation als Energiemaßnahme nach §27 Energieeffizienzgesetz) einzusetzen, die keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.