Zu 1680/A XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

Zu 1680/A XXV.GP.-NR

Da der gegenständliche Selbständige Antrag gemäß § 99 Abs. 2 GOG durch mindestens 20 Abgeordnete unterstützt wurde, ist die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen. Das Verlangen wird daher gemäß § 99 Abs. 5 GOG dem Präsidenten des Rechnungshofes mitgeteilt werden.