1686/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialiennsführung

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmenpaket zur Versorgung mit Hilfsmitteln zur selbstbestimmten Lebensführung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Damit Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können, ist Kommunikation eine lebensnotwendige Grundlage.

In Österreich leben rund 600.000 Menschen mit Behinderungen, davon sind rund 63.000 von einer Beeinträchtigung beim Sprechen betroffen. Mitbetroffen sind rund 250.000 Angehörige, die meist unterstützend im Alltag tätig sind.

Leider gibt es noch immer keinen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf Beratung und Versorgung mit Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation.

Hilfsmittel in diesem Bereich kosten zwischen 400 und 18.000 Euro. Viele Menschen mit Behinderungen können die Kosten dafür nicht aufbringen.

Generell gibt es in Österreich zahlreiche Probleme bei der Hilfsmittelversorgung:

 

-       sehr viele unterschiedliche Kostenträger sind für die Finanzierung zuständig

-       es ist oft nicht möglich, Hilfsmittel zur Gänze auszufinanzieren

-       es fehlt ein rechtlicher Anspruch für die Finanzierung von assistierenden Technologien und  Kommunikationshilfsmitteln

-       der sogenannte Hilfsmittelkatalog der Sozialversicherungsträger ist nicht auf dem neuesten Stand

 

In der UN-Behindertenrechtskonvention sind das Recht auf Kommunikation, die Forschung und Entwicklung für neue Technologien, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie die Förderung deren Verfügbarkeit und Nutzung zu erschwinglichen Preisen enthalten.

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012-2020 enthält dazu  mehrere konkrete Maßnahmen:

-       engere und institutionalisierte Zusammenarbeit aller Kostenträger im Hilfsmittelbereich bis 2015 (Maßnahme 221)

-       Schaffung zentraler Hilfsmittel-Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch als optimale Anlaufstelle für behinderte Kinder bis 2015 (Maßnahme 222)

-       Schließung von Lücken bei der Finanzierung der benötigten Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen bis 2020 (Maßnahme 223)

 

 Auch im derzeit gültigen Regierungsprogramm wird auf die Hilfsmittelproblematik eingegangen:

„Da Hilfsmittel derzeit von vier verschiedenen Stellen (Land, Kranken- und Pensionsversicherung, Bundessozialamt) finanziert werden, sollen für Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen bei einer zentralen Anlaufstelle für Hilfsmittel ab 2016 erreicht werden.“ (S.55)

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter Einbeziehung von Behindertenorganisationen folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

-       Einführung eines bundeseinheitlichen Rechtsanspruchs auf assistierende Technologien und kommunikative Hilfsmittel sowie auf Hilfsmittel zur sozialen Rehabilitation

-       Errichtung einer zentralen Anlaufstelle für Menschen, die Hilfsmittel benötigen

-       Vernetzung der Kostenträger von Hilfsmitteln

-       Anpassung des Hilfsmittelkataloges auf den neuesten Stand der Technik

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.