1688/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kostenersatz für Gebärdensprachkurse

 

BEGRÜNDUNG

 

In den Pädagogischen Hochschulen gibt es kaum Weiterbildungsangebote für Gebärdensprache. Interessierte LehrerInnen wenden sich auf der Suche nach Aus- und Weiterbildungsangebote an private Bildungsanbieter. Dort besuchen sie Kurse in ihrer Freizeit und zahlen diese auch noch aus der eigenen Tasche.

 

Um die Gebärdensprache ausreichend zu beherrschen, so dass sie im Unterricht für gehörlose bzw. schwerhörige eingesetzt werden kann, müssen ca. 500 Kursstunden besucht werden. Entsprechend teuer und zeitaufwendig ist die Ausbildung. Eine laufende Weiterbildung ist ebenfalls notwendig, um in der Entwicklung der Gebärdensprache auf dem Laufenden zu bleiben und nicht nur den Wortschatz, sondern auch die Grammatik der Gebärdensprache sowohl zu verstehen, als auch vermitteln zu können.

 

Weder der finanzielle noch der zeitliche Aufwand dieser Aus- und Weiterbildung wird den LehrerInnen ersetzt. In Schweden dagegen können Lehrkräfte, die die Gebärdensprache erlernen wollen, bis zu 580 Kursstunden in Anspruch nehmen. Dabei ist der Unterricht in Gebärdensprache für gehörlose und schwerhörige Kinder eine Notwendigkeit, um ihnen fairen Zugang zu Bildung zu Teil werden zu lassen. Auch hörende Kinder profitieren von der Gebärdensprache, z.B. wenn sie gehörlose Familienmitglieder oder FreundInnen haben, aber auch generell bei Spracherwerb, wenn visuelle Reize die Sprachwahrnehmung unterstützen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, Regelungen zu treffen, die Lehrkräften einen Kostenersatz für Ihren Aufwand beim Erlernen der Gebärdensprache gewähren. Darüber hinaus soll die aufgewendete Zeit für das Erlernen der Gebärdensprache als Teil der Weiterbildungsverpflichtung der Lehrkräfte auch als Arbeitszeit gerechnet werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.