1689/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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„Grenzüberschreitender“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden Kindergartenjahr

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend „Grenzüberschreitender“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden Kindergartenjahr

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Frühjahr 2009 wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen.

 

Seit September 2009 haben Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt die Möglichkeit, im Ausmaß von 16-20 Wochenstunden kostenlos eine außerhäusliche Betreuungseinrichtung zu besuchen. Seit September 2010 sind sie dazu auch in ganz Österreich verpflichtet. Der Bund stellt für das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr jährlich 70 Mio Euro zur Verfügung.

 

Seit Jahren bestehen Probleme bei der Umsetzung des verpflichtenden beitragsfreien Kindergartenjahrs in Grenzfällen. Probleme haben jene Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, die sich nicht an ihrem Wohnort, sondern in einem anderen Bundesland befindet.

 

Da sich die Bundesförderung nach dem jeweiligen Wohnort des Kindes orientiert, wird in manchen Bundesländern für nicht ansässige Kinder ein Kindergartenbeitrag weiterhin eingehoben. Betroffen sind demnach Eltern, die berufsbedingt in ein anderes Bundesland pendeln und das Kind aus organisatorischen Gründen an diesem Ort betreuen lassen. Betroffen sind auch jene Fälle, in denen sich Eltern trotz Übersiedelung in ein anderes Bundesland dafür entscheiden, das Kind auch weiterhin in der gewohnten Umgebung des bisher besuchten Kindergartens  zu belassen. Denn wenn die Einrichtung bereits vor dem 5. Lebensjahr besucht wurde, ist ein Wechsel für ein verpflichtendes Kindergartenjahr weder für das Kind noch für die Eltern zumutbar.

 

Einige Bundesländer haben untereinander Vereinbarungen getroffen, um sicherzustellen, dass auch der „grenzüberschreitende“ Kindergartenbesuch für alle Eltern beitragsfrei ist (z.B. Vereinbarungen zwischen Salzburg, OÖ und NÖ). Lediglich zwischen NÖ und Wien konnte seit Jahren keine Einigung erzielt werden.

Diese hat zur Folge, dass Kinder aus NÖ, die in Wien einen Kindergarten besuchen, einen Beitrag zu entrichten haben und folglich nicht vom Gratis-Angebot profitieren.

 

Der Rechnungshof hat im Zuge seiner Follow-up-Überprüfung der Kinderbetreuung für 0- bis 6-Jährige (2016/4)  seine bereits 2013 formulierte Empfehlung nach einer bundesweiten Lösung für den landesgrenzüberschreitenden Kindergartenbesuch wiederholt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 dahingehend zu überarbeiten, dass die Verpflichtung der Länder verankert wird, den „grenzüberschreitenden“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden letzten Jahr im gesetzlich vorgegebenen Umfang nach Maßgabe der im „Zielland“ vorhandenen Plätze ohne negative Kostenbeiträge für die Eltern zu ermöglichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.