1690/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Evaluation Ausbau Kinderbetreuung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Bund investierte von 2008 bis 2014  100 Mio Euro in den Ausbau der Kinderbetreuung (d.h. jährlich durchschnittlich 15 Mio). Von 2014-2017 stellt der Bund insgesamt 305 Mio Euro für den Ausbau zur Verfügung (rd. 135 Mio Ko-Finanzierung durch Länder und Gemeinden). Der Kindergartenbesuch ist seit Herbst 2009 für 5-Jährige verpflichtend und kostenlos. Die Finanzierung (dzt. 70 Mio jährlich) ist zwischen 2015-2018 weiterhin sichergestellt.

 

Sowohl die Ausbauvereinbarung 2008, 2011, 2014 als auch die Gratispflichtkindergartenvereinbarung legen eine Evaluierung der eingesetzten Finanzmittel fest. Allerdings wurden in den jeweiligen Vereinbarungen keine näheren Vorgaben zur Evaluierung gemacht (Umfang, Ziele, Methode etc.).

 

Bereits im Jahr 2013 wies der Rechnungshof in seinem Bericht 2013/11 „Kinderbetreuung 0-6-Jährige“ darauf hin, dass bislang ausschließlich quantitative Evaluierungen der Ausbauvereinbarung 2008 sowie der Gratispflichtkindergartenvereinbarung vorgenommen wurden. D.h. untersucht wurde bislang lediglich, wie viele Kinder in den unterschiedlichen Altersgruppen in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut wurden, welche Betreuungsquote sich daraus ableiten ließen und inwieweit sich die Betreuungsquote aufgrund der Maßnahme erhöht hat.

 

Da sich die Evaluation auf die quantitative Erhebung beschränkt, können z.B. keine Aussagen darüber getroffen werden, inwiefern der Gratispflichtkindergarten die Bildungsmöglichkeiten und Startchancen der 5–Jährigen unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft verbessert.

 

Wie der Rechnungshofbericht 2013 sowie die Beantwortungen der Grünen Anfragen 1690/J (XXV.GP) sowie 6749/J (XXV.GP) zeigen, wird im Zuge der quantitativen Evaluierungen einerseits nicht einmal das dafür bereitgestellte Budget ausgeschöpft[1] und andererseits finden selbst quantitative Evaluierungen nicht regelmäßig statt. Da die Ausbau-Vereinbarung im Jahr 2014 um weitere vier Jahre verlängert wurde, wurde die vorherige Laufzeit der Vereinbarung nicht abschließend evaluiert und die nächste Evaluierung soll erst im Jahr 2018 durchgeführt werden.

 

In der Follow-up-Überprüfung betreffend Kinderbetreuung für 0- bis 6-Jährige (Bund2016/4) empfiehlt der Rechnungshof erneut eine qualitative Evaluierung der laufenden 15a-Vereinbarungen. Das BMFJ teilte dem Rechnungshof im Rahmen des Nachfrageverfahrens mit, dass es hinsichtlich der Einführung einer qualitativen Evaluierung am Widerstand der Länder gescheitert sei.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, zusammen mit den Bundesländern die bestehenden Vereinbarungen zum Ausbau der Kinderbetreuung sowie des verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahres dahingehend weiterzuentwickeln, dass beide Maßnahmen künftig einer qualitativen Evaluierung unterzogen werden und die Ziele der Evaluierung klar definiert werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] Wie der RH 2013 feststellte, verursachten die quantitativen Evaluierungen lediglich Kosten in der Höhe von 14.000 Euro und standen damit im Gegensatz der dafür budgetierten Summe von 12 Mio Euro. Die budgetierten Mittel wurden, wie eine Anfrage der Grünen (1690/J XXV.GP) sichtbar machte, der Rücklage zugeführt und für Zweckzuschüsse gemäß §46 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz verwendet.