1694/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien

flusse

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend fluglärmreduzierende und damit bürgerInnenfreundliche Verwendung der bei der Austro Control anfallenden Überschüsse

 

Im Frühjahr 2016 wurde öffentlich bekannt, dass die mit der Flugsicherung und anderen zT behördlichen Aufgaben und Dienstleistungen im Umfeld der Luftfahrt befasste Austro Control (ACG) im Jahr 2015 einen ansehnlichen Gewinn von fast 13 Millionen Euro erwirtschaftete.

Da für Gebühren der Austro Control/ACG bisher gesetzlich ein Kostendeckungsprinzip festgeschrieben ist, erfolgt für diesbezügliche Gewinne eine Rückverteilung an die Fluglinien.

Weitaus sinnvoller wären dieses Geld und die Gewinne insgesamt aus volkswirtschaftlichem Blickwinkel anderswo eingesetzt. Schließlich findet die Umsetzung von lärmminimierenden Flugrouten für den An- und Abflug speziell im Fall des Flughafens Wien-Schwechat nur äußerst schleppend statt. Dies obwohl mit vermeidbaren Lärmimissionen aus An- und Abflügen vermeidbare Gesundheitsfolgekosten für die Allgemeinheit einhergehen, die sich allein für eine Abflugroute (über Wien-Liesing) auf rund 18,5 Mio Euro pro Jahr belaufen, weit mehr als sich die Fluglinien durch diese rücksichtlose Flugroute ersparen.

Spätestens seit der Novelle des Luftfahrtgesetzes 2013 hätte die Austro Control Flugrouten unter Bedachtnahme auf möglichst wenig Betroffene festzulegen: laut Gesetzestext ist bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren und der Verfahren für den Streckenflug „insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung“ Bedacht zu nehmen.

Die Umsetzung dieser Gesetzes-Vorgabe zum Immissions- und damit auch Fluglärmschutz auf ein „Dialogforum“ abzuschieben, das als privater Verein somit eine Sache öffentlichen Interesses abhandeln sollte, ist ungesetzlich und nicht hinzunehmen.

Es ist daher dringend nötig, fluglärmminimierende An- und Abflugverfahren und –routen und namentlich auch den „Curved Approach“ am Flughafen Wien-Schwechat zu forcieren und den Mitteleinsatz darauf zu konzentrieren statt mit Rückvergütungen den ohnedies vielfach subventionierten Flugverkehr nochmals finanziell zu entlasten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Regelung zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass Gewinne der Austro Control im Sinne des gesetzlich Gebots „möglichst geringer Immissionsbelastung“ prioritär in die rasche Umsetzung fluglärmminimierender An- und Abflugverfahren investiert werden, anstatt sie an Fluglinien rückzuvergüten oder anderweitiger Subventionierung des Flugverkehrs zuzuführen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.