1695/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

un

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Begleitforschung zur De-Institutionalisierung und selbstbestimmtem Wohnen von Menschen mit Behinderungen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zu wählen, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

 

Im Herbst 2013 wurde Österreich von der UNO einer Staatenprüfung betreffend die

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterzogen. Einer der

Hauptkritikpunkte war die mangelnde De-Institutionalisierung in Österreich.

 

Das UN-Komitee richtete an Österreich folgende Handlungsempfehlung: 

„Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die

Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-

Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen,

zu wählen, wo sie leben wollen.“ 

 

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der

Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention ist im Kapitel 6 „Selbstbestimmtes Leben“ als Zielsetzung u.a. enthalten:

 

„Im Bereich des Wohnens ist ein umfassendes Programm der De-Institutionalisierung in allen neun Bundesländern notwendig. Dabei müssen Großeinrichtungen abgebaut und gleichzeitig Unterstützungsleistungen geschaffen werden, die auch für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Grundsatz muss dabei sein, dass die betroffenen Menschen die für sie passende Wohnform und die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen auswählen können.“

Leider fehlen zu den Zielen konkrete Maßnahmen  mit Zeitplan und Zuständigkeit.

 

International gibt es bereits gute Beispiele für inklusives wohnen, wie zum Beispiel Wohngemeinschaften von nichtbehinderten StudentInnnen und Menschen mit Behinderungen im Raum München. Ein Unterstützungsmix durch externe BetreuuerInnen einerseits und der Hilfestellung durch die nichtbehinderten MitbewohnerInnen andererseits erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen,  die üblicherweise auf stationäre Unterbringung angewiesen sein würden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, zur Umsetzung der De-Institutionalisierung im Bereich des Selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen Begleitforschung zur Auswertung von internationalen Erfahrungen in Auftrag zu geben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.