1698/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend österreichweit einheitliche Förderdefinition


Die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission hat im Jahr 2015 einen Bericht über das Förderwesen vorgelegt, in dem der Ausbau der Transparenzdatenbank ausdrücklich empfohlen wird, um die Unüberschaubarkeit des österreichischen Förderungswesens zu beseitigen (im Jahr 2013 flossen laut Bericht fast 13 Milliarden Euro Fördergeld). In eben diesen Empfehlungen1 findet sich folgender Auszug:

"Die österreichische Förderungslandschaft ist in weiten Bereichen historisch gewachsen. Die Gebietskörperschaften werden im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auch außerhalb ihres verfassungsmäßigen Kompetenzbereichs tätig. Jede Gebietskörperschaft hat ihr eigenes und teilweise sehr heterogenes Regelwerk für den Förderungsbereich. Zur Umsetzung des Förderungswesens dient eine Organisationsstruktur, die neben hoheitlichen auch ausgegliederte Einrichtungen bzw. rechtlich selbständige Gesellschaften umfasst. Es besteht ein umfangreiches Förderungssystem, das neben einer uneinheitlichen Verwendung des Förderungsbegriffes auch durch eine Vielzahl von (teilweise konkurrierenden) Einrichtungen und Instrumenten gekennzeichnet und trotz Vereinfachungs- und Straffungsbemühungen weiterhin schwer überschaubar ist."

Es gibt also keine einheitliche Definition des Begriffs "Förderung" - die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, das Bundeshaushaltsrecht, die Transparenzdatenbank und die Förderberichte verwenden unterschiedliche Förderbegriffe.

Aus der Anfragebeantwortung 8282/AB geht hervor, dass es für eine internationale Vergleichbarkeit im Förderwesen momentan an einer einheitlichen europäischen oder auch internationalen Förderdefiniton mangelt; international gibt es derzeit keine bekannten Initiativen einer Harmonisierung der Förderdefinition.

Die Schaffung eines einheitlichen Förderbegriffs ist der Forderung nach Transparenz in der österreichischen Förderlandschaft allerdings immanent.

 

1) Empfehlungen zum österreichischen Förderungswesen basierend auf den Vorarbeiten der Untergruppe Förderungen, Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, S. 22, 2015.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sich im Zuge der Weiterentwicklung der Transparenzdatenbank dafür einzusetzen, dass eine österreichweit einheitliche Förderdefinition geschaffen wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.