1699/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Evaluierung der Transparenzdatenbank

Die Transparenzdatenbank sollte ein Instrument zur Offenlegung von Mehrfachförderungen innerhalb der österreichischen Förderlandschaft darstellen. Laut Regierungsprogramm (S. 111) ist sie eine Maßnahme, um das Ziel "Transparenz über Förderangebot aller Gebietskörperschaften sowie Kostendämpfung auf Basis einer Förderreform" zu erreichen: "Die Bundesregierung hält an der Umsetzung der Transparenzdatenbank fest".

Fakt ist, dass die Transparenzdatenbank in ihrer momentanen Form nur vom Bund mit konkreten Zahlen befüllt wird; von den Ländern gibt es nur allgemeine Informationen. Die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission hat im Jahr 2015 einen Bericht über das Förderwesen vorgelegt, in dem der Ausbau der Transparenzdatenbank ausdrücklich empfohlen wird, um die Unüberschaubarkeit des österreichischen Förderungswesens zu beseitigen (im Jahr 2013 flossen laut Bericht fast 13 Milliarden Euro Fördergeld).

Auf dem sogenannten Transparenzportal werden momentan Förderprogramme online aufgelistet, nicht aber die dazugehörigen Fördersummen. Durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern wurden diese lediglich verpflichtet, eine Auflistung ihrer Fördermaßnahmen offenzulegen - es ist also etwas wie eine Informationsseite entstanden, die darüber Auskunft gibt, welche Förderungen in Anspruch genommen werden können (transparenzportal.gv.at). In ihrer jetzigen Form wird die Transparenzdatenbank weder zur Durchforstung des Förderdschungels noch zum Abstellen von Mehrfachförderungen beitragen.

In den Jahren 2014 und 2015 fand eine Evaluierung der Transparenzdatenbank durch Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Bundesländer sowie des Gemeinde- und Städtebundes statt, deren Ergebnisse Ende Mai 2015 in einen Abschlussbericht eingeflossen sind. Die genannte Evaluierung hat sich allerdings nicht in erster Linie auf die Frage bezogen, zu welchen Einsparungen es durch die Transparenzdatenbank bisher gekommen ist; dies wäre aber von größter Notwendigkeit, um den Druck auf die Bundesländer, die Transparenzdatenbank endlich auch mit Auszahlungsbeträgen zu befüllen, hochzuhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, eine Evaluierung durchzuführen, die den Schwerpunkt darauf legt, in welcher Höhe es bereits zu Einsparungen seit der Nutzung der Transparenzdatenbank durch den Bund gekommen ist."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.