1700/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen betreffend Verbesserung der Datenübermittlung im Hochschulbereich

Die Grundlage jeglicher Planung und der Entwicklung einer Hochschulstrategie sollte eine gesicherte Datenlage sein. Die Hochschulen erheben diese Daten und übermitteln sie in weiterer Folge an das zuständige Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Es gibt aber berechtigte Zweifel, ob dieser Datenfluss in momentaner Form ausreichend ist.

In der am 13.5. 2016 beantworteten Anfrage zu Negativbeurteilungen von Diplom- und Masterarbeiten werden die beiden Fragen:

1.    Verfügt das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einen Überblick, wie viele negativ beurteilte Diplom- bzw. Masterarbeiten jedes Jahr anfallen?

2.    Wenn ja, können Sie diese Zahlen aufgegliedert nach Universitäten und Fachhochschulen vorlegen?

so beantwortet:

"Nein. Dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden gemäß Bildungsdokumentationsgesetz im Wege des Datenverbundes der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen keine Daten zu Beurteilungen von wissenschaftlichen Arbeiten übermittelt. Auch zu den Fachhochschulen (FH) liegen meinem Ressort diese Daten nicht vor."

Am 9.5.2016 wurde die Beantwortung der Anfrage zu Gleichstellungszielen im Hochschul- und Forschungsbereich vorgelegt. Dabei handelt es sich auch um ein Wirkungsziel des Ressorts. Die Fragen

"Wie sieht die Aufgliederung von Kennzahl 31.4.4 nach
a) den einzelnen österreichischen Universitäten
b) den Fachbereichen Biologie und Medizin; Geistes- und Sozialwissenschaften; Naturwissenschaften und Technik
aus?"

wurden folgendermaßen beantwortet:

"Dazu ist auf Anlage 3 zu verweisen. Die dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft von den Universitäten gemäß Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten zur Verfügung gestellten Daten enthalten keine Merkmale auf Ebene einzelner Disziplinen."

Es ist erstaunlich, dass Informationen, die auch für das Erreichen von Wirkungszielen notwendig erscheinen, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nicht erreichen. Generell scheint es Nachbesserungsbedarf bei der Bildungsdokumentationsverordnung zu geben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, die Bildungsdokumentationsverordnung in der Weise neu auszugestalten, dass die von den Hochschulen erhobenen Daten auch möglichst vollständig beim Ressort ankommen, um so eine besser abgesicherte Grundlage für zukünftige strategische Planungen zu haben."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.