1700/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen
betreffend Verbesserung der Datenübermittlung im Hochschulbereich
Die Grundlage jeglicher Planung und der Entwicklung einer Hochschulstrategie sollte eine gesicherte Datenlage sein. Die Hochschulen erheben diese Daten und übermitteln sie in weiterer Folge an das zuständige Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Es gibt aber berechtigte Zweifel, ob dieser Datenfluss in momentaner Form ausreichend ist.
In der am 13.5. 2016 beantworteten Anfrage zu
Negativbeurteilungen von Diplom- und Masterarbeiten werden die beiden Fragen:
1. Verfügt das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über einen Überblick, wie viele negativ beurteilte Diplom- bzw. Masterarbeiten jedes Jahr anfallen?
2. Wenn ja, können Sie diese Zahlen aufgegliedert nach Universitäten und Fachhochschulen vorlegen?
so beantwortet:
"Nein. Dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden gemäß Bildungsdokumentationsgesetz im Wege des Datenverbundes der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen keine Daten zu Beurteilungen von wissenschaftlichen Arbeiten übermittelt. Auch zu den Fachhochschulen (FH) liegen meinem Ressort diese Daten nicht vor."
Am 9.5.2016 wurde die Beantwortung der Anfrage zu Gleichstellungszielen im Hochschul- und Forschungsbereich vorgelegt. Dabei handelt es sich auch um ein Wirkungsziel des Ressorts. Die Fragen
"Wie sieht die Aufgliederung von Kennzahl
31.4.4 nach
a) den einzelnen österreichischen Universitäten
b) den Fachbereichen Biologie und Medizin; Geistes- und Sozialwissenschaften; Naturwissenschaften
und Technik
aus?"
wurden folgendermaßen beantwortet:
"Dazu ist auf Anlage 3 zu verweisen. Die dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft von den Universitäten gemäß Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten zur Verfügung gestellten Daten enthalten keine Merkmale auf Ebene einzelner Disziplinen."
Es ist erstaunlich, dass Informationen, die
auch für das Erreichen von Wirkungszielen notwendig erscheinen, das
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nicht
erreichen. Generell scheint es Nachbesserungsbedarf bei der Bildungsdokumentationsverordnung
zu geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird
aufgefordert, die Bildungsdokumentationsverordnung in der Weise neu
auszugestalten, dass die von den Hochschulen erhobenen Daten auch möglichst
vollständig beim Ressort ankommen, um so eine besser abgesicherte
Grundlage für zukünftige strategische Planungen zu haben."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.