1701/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.05.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen betreffend Belastungen für Studierende aus Drittstaaten abbauen

Österreichs Universitäten sind Magneten der Neuzuwanderung etabliert - beinahe jede achte Zuwanderung in Österreich ist eine studentische Neuzuwanderung. Damit hat Österreich einen Spitzenplatz in Europa inne. Die Attraktivität liegt wohl hauptsächlich am sehr einfachen Zugang zu den Hochschulen. Ausländische Studierende werden aber nicht nur als Nutznießer des heimischen Hochschulsystems gesehen, die nur ein Studium in Österreich absolvieren, sondern auch als Hochqualifizierte, die gesuchte Arbeitnehmer sind.

Dabei ist vor allem für Drittstaatsangehörige bereits während des Studiums eine finanzielle Hürde zu nehmen: Studierende aus Drittstaaten müssen als Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer bis zum 24. Lebensjahr EUR 487,53 pro Monat, ab dem 24. Lebensjahr EUR 882,78 pro Monat (Stand per 1.1. 2016) nachweisen.

Dieser plötzliche Sprung in der Höhe nachzuweisender Unterhaltsmittel ist nicht begründbar und kann schlimmstenfalls den Studienabbruch in einer weit fortgeschrittenen Phase des Studiums erzwingen. Das ist weder für die Studierenden noch für die jeweiligen Hochschulen eine sinnvolle Maßnahme.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer von Drittstaatsangehörigen von Studienbeginn bis zum Studienende in gleichbleibender Höhe zu erbringen ist."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.