1702/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 18.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
betreffend die Verpflichtung von Versicherungsgesellschaften zur permanenten Abrufbarkeit ihrer AGB-Kataloge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Versicherungsunternehmen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Es kommt
vor, dass binnen einen Jahres mehrere Klauseln inhaltlich geändert werden.
Viele Versicherungsgesellschaften stellen in weiterer Folge stets nur die
aktuellste Version ihrer AGB online zur Verfügung. Kommt einem Kunden der
zum Zeitpunkt des Abschlusses seines Versicherungsvertrags gültige
AGB-Katalog abhanden, ist er auf den guten Willen, die Kooperation und nicht
zuletzt auch die Redlichkeit der Versicherung angewiesen, um den veralteten
Katalog in exakt jeder Version zu erhalten, die für seinen Vertrag gilt.
Diese Situation birgt das Risiko einer Unklarheit über die
tatsächlich geltenden AGB, was dem Kunden die Geltung anderer als der
tatsächlich gültigen AGB suggerieren kann, oder aber auch das Risiko
des bewussten Missbrauchs durch den Versicherer.
Wir erachten es daher als notwendig, Versicherungsgesellschaften zur Zurverfügungstellung
eines vollständigen, online abrufbaren Archivs aller je gültigen
Versionen ihrer AGB-Kataloge zu verpflichten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Justizminister wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, ihre AGB-Kataloge permanent online abrufbar zu halten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.